Der Corona-Lock-down verursacht Inhabern und Geschäftsführern von Hotel- und Gaststätten-Betrieben erhebliche – auch persönliche – Risiken.
Können fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden, besteht nämlich immer Insolvenzgefahr. Einen Insolvenzantrag zu stellen, reduziert zwar das Haftungs-Risiko, führt aber in mehr als 95% aller Fälle zur Zerschlagung des Unternehmens.