Vermeidung einer Insolvenz Vermeidung einer Insolvenz

Vermeidung einer Insolvenz

Gastronomie Hotellerie

Der Corona-Lock-down verursacht Inhabern und Geschäftsführern von Hotel- und Gaststätten-Betrieben erhebliche – auch persönliche – Risiken. 

Können fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden, besteht nämlich immer Insolvenzgefahr. Einen Insolvenzantrag zu stellen, reduziert zwar das Haftungs-Risiko, führt aber in mehr als 95% aller Fälle zur Zerschlagung des Unternehmens.

In den meisten Fällen gibt es aber einen 3. Weg, der nur selten geprüft wird, die außergerichtliche Verständigung mit den Gläubigern über einen Tilgungsplan. Die Chancen dafür sind auch dann gut, wenn langfristige Stundungen oder sogar Forderungs-Verzichte notwendig werden.

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Der Verfasser verhandelt seit über 20 Jahren Schulden-Moratorien und hat noch nie ein solches Maß an Solidarität bei Gläubigern – sogar bei öffentlichen Gläubigern – registriert wie im letzten Jahr. Der Grund ist natürlich Corona, weil die Schuldner ihre Probleme nicht selbst verursacht haben und deshalb die Opfer sind. Außerdem wird die Pandemie irgendwann enden, die Geschäfte werden sich wieder normalisieren und die Gläubiger können eventuelle Verluste über zukünftige Geschäfte kompensieren, während sie bei einer Insolvenz regelmäßig ‚leer ausgehen‘. Deshalb sollte ein Schuldner vor einem Insolvenzantrag prüfen, ob ein Moratorium möglich ist und – wenn ja – seine Gläubiger qualifiziert um Unterstützung bitten.

Dazu muss der Schuldner seine Situation allerdings transparent machen und nachweisen, dass er fällige Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen kann, ohne seine Existenz zu gefährden. Außerdem muss er einen glaubwürdigen Zahlungsplan anbieten, der nach dem Ende des Lock-down realistische Zahlungen enthält und auf die beteiligten Gläubiger zugeschnitten ist. Letztlich sollte er auch darlegen, dass die Gläubiger im Fall einer Insolvenz nur eine geringe oder gar keine Quote zu erwarten haben. Diese Infos müssen zutreffend dargestellt und von einer glaubwürdigen Stelle bestätigt werden. 

Deshalb ist es sinnvoll, einen verantwortlichen Sanierer einzuschalten, der die Fakten testiert, einen akzeptablen Tilgungsplan vorlegt und die Verhandlungen führt. Dabei muss er natürlich mögliche rechtliche Risiken ausschließen, wobei ein Moratorium auch in einer Insolvenz-Situation wirksam ist, weil die Gläubiger jederzeit über ihre Forderungen frei verfügen können. Die Verhandlungen einschließlich der Vorarbeiten dauern nur wenige Wochen, erfordern kein umfangreiches Sanierungs-Gutachten, sind deshalb immer einen Versuch wert und vermeiden die erheblichen Kollateralschäden einer Insolvenz – auch für die Gläubiger. Deshalb lohnt es sich für betroffene Unternehmen immer, die Chancen eines Moratoriums zu prüfen.

Über Dr. Ulrich Weistermann

Dr. Ulrich Weistermann ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Fa. proCon-treuHand GmbH in München, einer Treuhand-Gesellschaft mit Anwälten und Wirtschaftsprüfern als Gesellschafter. Seit mehr als 20 Jahren berät er kleinere Unternehmen bei Liquiditäts-Krisen und hat durch außergerichtliche Tilgungs-Vereinbarungen bereits lange vor ‚Corona‘ zahlreiche Firmen vor der Insolvenz bewahrt. Weitere Informationen unter https://procon-treuhand.de

Kontaktdaten
proCon-treuHand GmbH
Prinzregentenstr. 22
80538 München
Ulrich Weistermann
fa@procon-treuhand.de


Bildquelle: Adobestock – proCon-treuHand GmbH


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