Betriebsschließungsversicherung: Die Ansprüche sind im zweiten Lockdown existenziell!
Die Corona-Hilfen werden ab Januar 2021 eingedampft. Das ist einmal mehr ein wirtschaftliches Fiasko für viele Gastronomen und Hoteliers. Daher sind sie umso auf Versicherungsleistungen aus ihrer Betriebsschließungsversicherung angewiesen. Betroffene Unternehmer sollten sich nicht von ihren Versicherungsgesellschaften billig abspeisen oder abweisen lassen.
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