Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe sieht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe sieht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt

Neuer Appell an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zur verfassungskonformen Gleichstellung der staatlichen Kompensationen aus den Corona-Folgen

Hotellerie

Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe sieht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt, dass die Obergrenze von 54,5 Millionen Euro bei Entschädigungen nicht verfassungskonform ist.

In seinem aktuellen Brief an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, appelliert Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe mit Nachdruck an den Minister, die von Habeck selbst, seinerzeit aus der Opposition heraus geforderte gleichberechtigte Entschädigung, jetzt gemäß der Vorlage des Bundesverfassungsgerichtes zügig umzusetzen. 

Das Bundesverfassungsgericht urteilte u.a. in Rn. 38 des Urteils 1 BvR 1073/21 „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligen.“

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„Daher darf es doch nicht so weit kommen, dass die Existenzen von mehr als 30.000 Mitarbeitern der großen mittelständischen Hotelgesellschaften gefährdet sind“, schreibt Iserlohe.  

Weder die diskriminierende Obergrenze von 54,5 Millionen Euro aller kumulierten Staatshilfen pro Unternehmen – das gilt vor allem für verbundene Unternehmen – noch die willkürlich gesetzte 30-Prozent-Grenze des Umsatzverlustes als Bedingung für die Erstattungen sind nach dem Urteil haltbar. Denn es darf laut klarer Aussage des Bundesverfassungsgerichtes kein einzelner Adressat benachteiligt werden.

Der engagierte Familienunternehmer, der seit Beginn der Corona-Krise sich um die Rechte seiner Dorint Hotelgruppe mit 65 Hotels & Resorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz – und damit für die ganze Branche bemüht, bezieht sich in seinem Brief an Dr. Robert Habeck auf die klaren Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. März 2022 (1 BvR 1073/21). Er erinnert den Wirtschaftsminister daran, dass er selbst mit seiner Fraktion einen Antrag der Grünen BT-Drs. 19/23980 am 4. November 2020 vorgelegt hat, der in Rn 5 auf Seite 3 verlangt, sogenannten „Nichtstörern“ klare finanzielle Ausgleichsansprüche zuzusprechen. 

Iserlohe zitiert Robert Habeck wie folgt: „Zur verfassungsrechtlich gebotenen Regelung der wesentlichen Bedingungen von Grundrechtseingriffen gehört auch die Prüfung, ob die Verhältnismäßigkeit es erfordert, notwendige Eingriffe durch Entschädigungsansprüche auszugleichen.“ 

Dr. Manuela Rottmann (MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagte darüber hinaus bereits in der Plenardebatte vom 18. November 2020 (Protokoll, S. 24056): „…. Die Gerichte werden uns weitere Hinweise geben. Wir müssen die Frage der Entschädigung anpacken – da beißt die Maus keinen Faden ab –; wir müssen sie gesetzlich regeln.“     

Iserlohe fordert daher, dass nun seitens der Bundesregierung dringend gehandelt werden muss. Seiner Meinung nach muss sowohl die Obergrenze als auch die 30%ige „Umsatzverluste-Sperrgrenze“ aufgehoben werden. 

„Die großen mittelständischen Hotelunternehmen benötigen dingend die bisher verwehrte Gleichstellung, um die Corona-Krise wirtschaftlich bewältigen zu können“, so Iserlohe in seinem aktuellen Schreiben. Die Dorint Gruppe, Maritim, Motel One, Steigenberger, Novum, H-Hotels, Leonardo Hotels, die Centro Hotel Group u.a.m. seien doch starke Tourismusförderer, Vorreiter für Nachhaltigkeit der Branche, belebende Elemente der Innenstädte, und zugleich systemrelevante Arbeitgeber und- und Ausbilder. 

Dirk Iserlohe appelliert eindringlich an den Bundeswirtschaftsminister: „Ich bitte Sie deshalb – auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Hotellerie – um die gebotene, nun auch verfassungsrechtlich geforderte Gleichstellung. Es geht doch nicht, dass Einzelhotelunternehmer berechtigterweise ihren Schaden zu ca. 95 Prozent ersetzt bekommen und die Konzern-Unternehmen mit nur ca. 30 bis 45 Prozent ihres Schadens – je nach Größe – erhalten. „Wir, die großen mittelständischen Hotelunternehmen werden damit diskriminierend benachteiligt.“

Er erwartet daher auch dringendes Insistieren der Koordinatorin für Tourismus und maritime Wirtschaft, Claudia Müller (MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Gleichstellungspolitik darf nicht auf den letzten Wähler ausgerichtet sein“, so das Fazit vom Dorint Aufsichtsratschef. 

Über die DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH:

Die DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH mit Sitz in Köln gehört zu den führenden deutschen Hotelgesellschaften. Das Traditions-Unternehmen betreibt unter den Marken „Dorint Hotels & Resorts“, „Hommage Luxury Hotels Collection“ und „Essential by Dorint“ heute 65 Häuser – davon drei in der Schweiz und zwei in Österreich. Im Konzern sind inzwischen circa 4.000 Mitarbeiter beschäftigt. Im September 2019 wurde die Marke „Dorint Hotels & Resorts“ 60 Jahre alt.


Bildquelle: © HONESTIS AG


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