Unternehmerische Rechtssicherheit: Nicht aufs Hörensagen verlassen Unternehmerische Rechtssicherheit: Nicht aufs Hörensagen verlassen

Unternehmerische Rechtssicherheit: Nicht aufs Hörensagen verlassen

Hotellerie

Vor allem im Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht bestehen für Hoteliers, Gastronomen und MICE-Unternehmern zum Teil hässliche Fallstricke, die richtig teuer werden können. Daher sollten sie sich nicht vor professioneller Beratung scheuen – das Honorar ist gut investiert.

Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie stehen täglich vor großen Herausforderungen. Die Arbeit am Gast, Marketing und Vertrieb, Unternehmensführung und Personalmanagement – und natürlich damit verbunden die relevanten und regelmäßig auftretenden steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen. Und dies natürlich weit über die derzeitige Corona-Krise heraus: Corona geht (irgendwann), die Herausforderungen bleiben.

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Oder anders ausgedrückt: Hoteliers und Gastronomen sind Gastgeber, die für das Wohl ihrer Gäste da sind. Sie wollen ihnen eine gute Zeit geben, sorgen für Genuss und fröhliche Stimmung, schaffen Treffpunkte und den Raum fürs gesellige Beisammensein. Kurzum: Sie nehmen eine wichtige soziale und gesellschaftliche Rolle ein. Aber sie sind immer auch Unternehmer, die einen Betrieb organisieren und führen müssen, wirtschaftlichen Erfolg wollen und langfristige Ziele verfolgen. 

Deshalb müssen Hoteliers und Gastronomen auch handeln wie Unternehmer. Und dazu gehört, im richtigen Moment auch die richtige Beratung in Anspruch zu nehmen. Im Alltagsgeschäft und bei der Unternehmensentwicklung warten zahlreiche Stolpersteine auf Hoteliers und Gastronomen. Stolpersteine, die kostspielig werden können, werden sie nicht rechtssicher aus dem Weg geräumt. Es ist kaum möglich, alle rechtlichen Fragestellungen aufzuzählen, mit denen sich gastgewerbliche Unternehmer im Laufe ihrer Selbstständigkeit möglicherweise befassen müssen; einige Punkte sind jedoch immer wiederkehrend – und zum Teil von höchster Brisanz.

Leider zeigt die Praxis, wichtigen Fragen oftmals eher beiläufig behandelt werden, weil viel zu wenig Zeit bleibt, sich damit eingehend zu befassen. Dann werden Verträge nicht genau geprüft, Marketingaktionen einfach ohne rechtliche Absicherung durchgeführt, und auch beim strategischen Umgang mit der Betriebsimmobilie und dem Grundstück werden Details gerne vernachlässigt. Das Problem an einem sehr sorglosen Umgang mit wesentlichen Themen: Fehler können weitreichende wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Ein Beispiel: Drei falsche AGB-Klauseln eines Unternehmers (der Kläger war ein Verband) wurden mit 15.000 Euro Strafe sanktioniert. Die Prozesskosten von fast 5000 Euro musste der verurteilte Unternehmer ebenso tragen.

Das ist übrigens kein Einzelfall. Es kursieren zahlreiche Klauseln in AGB, die keinerlei Bestand haben und zudem auch abgemahnt werden können. Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 31.03.2010, I ZR 34/08) hat längst klargestellt, dass die Verwendung unwirksamer AGB einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher abgemahnt werden kann.

Ein beliebtes „Schlachtfeld“ sind auch alle Fragen rund um Immobilie und Pacht. Sowohl Eigentümer als auch Pächter stehen mit ihren Objekten oft vor Problemen. Das können schwierige Vertragssituationen sein, erst spät auffällig gewordene Baumängel im Bestand, Mietrechtsangelegenheiten, Haftungsfragen und vieles mehr. Wer dabei nicht auf fachlich versierte Rechtsberatung setzt, findet sich nicht nur leicht vor Gericht wieder, sondern setzt auch finanzielle Ressourcen aufs Spiel. Ein Beispiel: Kauft ein Hotelier ein Nachbargrundstück für einen Anbau, sollten vertraglich Regelungen beispielsweise für den Fall getroffen werden, dass sich in der späteren Bauphase ein Umweltschaden aus der Vergangenheit herausstellt. Sichert sich ein Unternehmer nicht rechtlich gegen solche Probleme ab, droht das Bauvorhaben zu einem Groschengrab zu werden.

Generell gilt: In Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht besteht – neben dem Steuerrecht und Arbeitsrecht – regelmäßig für Hoteliers, Gastronomen und MICE-Unternehmern der größte Handlungsbedarf – denn Fehler in diesen Bereichen kosten das meiste Geld. 

Auf einen versierten Rechtsanwalt zu verzichten heißt daher, sich vielfältigen Risiken auszusetzen, die Unternehmen und Vermögen gefährden können. Sicher, der sorgfältig ausgewählte rechtliche Berater muss dem Hotelier oder Gastronom nicht jeden Tag über die Schulter schauen. Aber bei speziellen Fragestellungen ist er der richtige Ansprechpartner, vor allem durch seine Kompetenz in der strategischen ökonomischen Beratung, die eng an die rechtliche Beratung angelehnt ist. Und dann spielt auch das Honorar keine Rolle mehr, vor dem sich so viele Unternehmen insgeheim fürchten. Daher sollten Hoteliers und Gastronomen Rechtssicherheit in ihren Handlungen herstellen und sich bei offenen Fragen nicht aufs Hörensagen verlassen, sondern auf professionelle und strategische rechtliche Beratung.

Über den Autor

Dirk Hermanns ist mit der Marke ihrhotelrecht.de Rechtsanwalt für alle rechtlichen Fragen im Wirtschaftsrecht, die sich im Rahmen des Betriebs eines Hotels oder MICE-Unternehmens stellen. Neben dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berät Dirk Hermanns gastgewerbliche Unternehmer im Allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht und im gesamten Immobilienrecht. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen. Weitere Informationen unter www.ihrhotelrecht.de 


Bildquelle: Canva


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