Unternehmenskauf in Hotellerie und MICE absichern Unternehmenskauf in Hotellerie und MICE absichern

Unternehmenskauf in Hotellerie und MICE absichern

Gastronomie Hotellerie

Unternehmen aus Gastgewerbe-, Tourismus- und Veranstaltungsindustrie, die gut durch die Krise gekommen sind und über ausreichend Liquidität verfügen, bieten sich im Rahmen des erwarteten Wiederaufschwungs viele Chancen, interessante Firmen zu übernehmen. Dabei müssen Käufer auf komplexe vertragsrechtliche Anforderungen achten.

2021 scheint das Jahr zu werden, in dem die Corona-Pandemie langsam ihren Schrecken verliert, auch wenn sich in Deutschland gerade eine neue Dynamik aufbaut. In vielen Ländern rund um den Globus sind die weitreichenden Beschränkungen aufgehoben worden, und durch die fortschreitenden Impfquoten und entsprechende Regelungen („2G“ und „3G“) wird es wohl auch nicht mehr zu einem weiteren Lockdown kommen. 2022 soll dann Schluss sein mit den spürbaren Auswirkungen der Pandemie.

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Und somit bereiten sich Volkswirtschaften im Allgemeinen und die Gastgewerbe-, Tourismus- und Veranstaltungsindustrie im Speziellen darauf vor, dass der Knoten platzt. Denn eines ist sicher: Sobald es möglich ist, werden Konsum, Reisen und Freizeit wieder den bekannten Stellenwert einnehmen. Der Trend dazu ist bereits sichtbar.

Damit werden auch Unternehmen aus MICE, Gastronomie und Hotellerie wieder stabil wirtschaften und altbekannte Umsätze und Gewinne und fahren. Der Wermutstropfen: Womöglich wird der Aufschwung für manche Betriebe zu spät kommen, sodass diese keine Zukunft mehr haben. Diese Krise wiederum bedeutet eine Chance für andere Unternehmen. Sie können durch gezielte Übernahmen zusätzliche Marktanteile erwerben, Arbeitsplätze schützen und überproportional vom Aufschwung profitieren. 

Letztlich ist eine Milchbüchleinrechnung: Der Bedarf an Angeboten in MICE, Gastronomie und Hotellerie wird nach der Corona-Krise der gleiche sein wie vorher, sodass es schlichtweg auch genügend Anbieter dafür geben muss. Gerade ein Urlaubs- und Tagungsstandort wie Deutschland kann nicht ohne Weiteres auf 20 Prozent seiner Hotels und gastronomischen Einrichtungen verzichten, weil diese es nicht durch die Krise geschafft haben.

Daher werden die sogenannten M&A-Aktivitäten, also Unternehmenskäufe und -fusionen, deutlich zunehmen. Auf diese Weise werden Unternehmen es schaffen, die neue Nachfrage zu decken und sich mit einem breiteren Angebot zu positionieren. Das Übernahmeziel kann der direkte Konkurrent sein, um in der eigenen Stadt Marktanteile zu erhöhen, das kann aber auch ein völlig anders aufgestelltes Hotel oder Restaurant in der Region sein – Hauptsache, das avisierte Ziel bringt den Käufer wirklich weiter. Ebenso erhalten motivierte Fachleute die Gelegenheit, sich unternehmerisch zu verwirklichen und durch die Übernahme selbstständig zu machen.

Diese Übernahmen können gesunde und krisengeschüttelte Unternehmen betreffen. Das ist zunächst weder gut noch schlecht, sondern eine Frage des Preises und der Möglichkeiten der späteren Integration. Ein Unternehmen in der Krise zu erwerben kostet weniger, erfordert aber in der Regel eine anschließende Restrukturierung, damit der Betrieb wieder erfolgreich arbeiten kann, während ein laufendes Unternehmen üblicherweise direkt Gewinne abwirft.

Aber wie dem auch immer sei: Der Käufer muss bei jeder Transaktion auf einige Fallstricke achten. Einfach hingegen, Preis verhandeln, Kauf finanzieren und fertig ist definitiv der falsche Weg, selbst dann, wenn die beiden Parteien sich kennen und gegebenenfalls auch persönlich schätzen. Auch bei kleinen und mittleren M&A-Deals kommt es auf absolute Rechtssicherheit an, damit kein Fehler passiert, der das Unternehmen in seinem Bestand gefährden oder sonstwie in stürmische Gewässer treiben könnte. 

Due Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes. Fallen bestimmte Schwachstellen auf, müssen diese entsprechend bewertet werden und Eingang in den Kaufvertrag finden. In nicht wenigen Unternehmen lauern steuerliche, wettbewerbs- oder auch kartellrechtliche Sprengfallen, die der Käufer keinesfalls nachträglich auslösen sollte. 

Vor allem stehen die Vertragsverhandlungen im Mittelpunkt. Im Unternehmenskaufvertrag werden die wesentlichen Fragen beantworten, die mit der Übernahme verbunden sind. Der Kaufpreis spielt natürlich eine wichtige Rolle. Dazu gehören Fragen wie nach der Haftung, insbesondere für Altforderungen, Abgaben und Steuern, der Gewährleistung bei Mängeln oder (teilweiser) Nichterfüllung, der Übernahme der Arbeitnehmer, dem Erwerb beziehungsweise der Übernahme von Lizenzen, nach Urheber- und Markenrechten und der Prüfung und Vereinbarung von Wettbewerbsverboten. Das sind alles Themen, die bei einer ungünstigen beziehungsweise unklaren Gestaltung sehr nachteilige Auswirkungen haben und in komplexen Rechtsstreitigkeiten enden können. Nur durch professionelle und rechtlich haltbare Regelungen können solche Risiken präventiv ausgeschlossen werden.

Das ist häufig auf der Tatsache begründet, dass die generellen gesetzlichen Vorschriften beim Unternehmenskauf nicht passen. Das gilt beispielsweise für die Gewährleistungsregelungen. Eine Nacherfüllung bei Gewährleistungsansprüche ist kaum möglich, eine Rückabwicklung nicht nur oftmals unerwünscht, sondern meistens auch nicht durchführbar und unfassbar aufwändig. Aus diesem Grund sollte darauf geachtet werden, dass unerwünschte Gewährleistungsregelungen ausgeschlossen und stattdessen individuell passende Regelungen und Garantien vereinbart werden. Das können beispielsweise je nach Sachverhalt einzeln definierte nachträgliche Kaufpreisanpassungen sein. Vor allem bei Käufen aus der Krise heraus sollten diese Punkte beachtet werden, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Durch die Unterstützung eines fachkundigen Beraters schaffen übernahmeinteressierte Unternehmer in der Gastgewerbe-, Tourismus- und Veranstaltungsindustrie für sich selbst Ruhe und Gelassenheit und erhalten die Sicherheit, die richtigen Entscheidungen für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zu treffen.

Über den Autor

Dirk Hermanns ist mit der Marke ihrhotelrecht.de Rechtsanwalt für alle rechtlichen Fragen im Wirtschaftsrecht, die sich im Rahmen des Betriebs eines Hotels oder MICE-Unternehmens stellen. Neben dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berät Dirk Hermanns gastgewerbliche Unternehmer im Allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht, bei Unternehmenstransaktionen, im Organhaftungsrecht und im gesamten Immobilienrecht. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen. Weitere Informationen unter www.ihrhotelrecht.de


Bildquelle: Canva


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