Dehoga: In 14 Prozent der Betriebe arbeiten Ukrainer Dehoga: In 14 Prozent der Betriebe arbeiten Ukrainer

Dehoga: In 14 Prozent der Betriebe arbeiten Ukrainer

Gastronomie Hotellerie

In rund 14 Prozent der Betriebe des hessischen Gastgewerbes arbeiten nach Angaben des Branchenverbandes Dehoga Ukrainer. «Gemäß unseren Branchenumfragen in Hessen und einer Vielzahl an individuellen Rückmeldungen schätzen wir, dass in etwa 1000 Betrieben des hessischen Gastgewerbes bereits ukrainische Geflüchtete tätig sind», sagte Hauptgeschäftsführer Julius Wagner auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dabei handele es sich um Aushilfen durch Minijobs, aber auch Teil- und Vollzeitbeschäftigung.

In der Hotellerie und Gastronomie hätten nach den langen Lockdowns wegen der Corona-Pandemie mehr als 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefehlt, Aushilfen seien dabei nicht mitgerechnet. Diese eklatante Lücke habe sich zwischenzeitlich wieder etwas verkleinert. Auswirkungen gebe es aber nach wie vor. «Durch das Fehlen von Mitarbeitenden sind die Betriebe dazu gezwungen, ihre Öffnungs- und Servicezeiten einzuschränken», sagte Wagner. Es würden statt einem oder zwei nun auch schon mal drei Ruhetage in der Gastronomie notwendig. Bei Veranstaltungen sei die Zeit eines «open end» außerdem vorbei.

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Zu meinen, mit den Geflüchteten ließe sich der enorme Arbeitskräftebedarf decken, wäre verfehlt. Es sei aber für beide Seiten eine Win-Win-Situation. «Für die ukrainischen Geflüchteten ist es die Chance, ihren Alltag hier selbstbestimmter zu gestalten, aktiv zu sein und sich – gerade im teamorientierten Gastgewerbe – zu integrieren, soziale Kontakte zu knüpfen», sagte Wagner. Den Betrieben helfe natürlich jede Hand.

Nach Angaben des Innenministeriums wies das Melderegister Anfang August eine Zahl von rund 68.000 Geflüchteten aus der Ukraine aus, die in den hessischen Städten und Gemeinden Unterkunft gefunden haben. Seit Juni werden wegen des Krieges Geflüchtete nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern im Sozialgesetzbuch (SGB) II erfasst, also als Hartz-IV-Empfänger. Damit gehen sie auch in die Arbeitslosenstatistik ein.


Quelle: dpa
Bildquelle: Canva Pro – andresr – gettysignature


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