Aktuell stehen die Basel III-Richtlinien vor der finalen Umsetzung. Bei den Banken könnte sich eine Kapitallücke von rund 135 Milliarden Euro auftun, wenn die Vorschriften in europäisches Recht umgesetzt werden.
Das hat bereits für Wirbel gesorgt: Tatsächlich dürfte der zusätzliche Kapitalbedarf noch deutlich höher liegen, und alle Kreditinstitute seien betroffen, unabhängig von ihrer Größe, heißt es beim Bankenverband. Die von der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA vorgeschlagene Umsetzung der Baseler Reform gefährde die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Europas.
Das bedeutet: Das lange Zeit verschollen geglaubte Schreckgespenst der Kreditklemme könnte wieder hinter dem Ofen hervorkommen – gerade dann, wenn Unternehmen aufgrund einer Rezession, die schon am Horizont graut, weniger gute Zahlen nachweisen können. Das kann dementsprechend in Hotellerie, Gastronomie und MICE dazu führen, dass sich die Finanzierungssituation für diese Unternehmen verschlechtert.
Daher brauchen Betriebe alternative Lösungen, frische Liquidität zu erhalten, am besten in Verbindung mit weiteren Mehrwerten für die Unternehmen. Dafür bietet sich eine besondere Form in der betrieblichen Altersvorsorge an. Durch die pauschaldotierte Unternehmenskasse als den ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland stärken Unternehmen nicht nur die bAV ihrer Mitarbeiter, sondern auch ihre Liquidität.
Im Gegensatz zu den anderen bekannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge hat die pauschaldotierte Unternehmenskasse den Vorteil, dass die Unternehmen, die über diese rechtlich und steuerlich eigenständige Einrichtung verfügen, die als Betriebsausgaben begünstigten Dotierungen im Unternehmen direkt als Working Capital halten und dementsprechend für die eigenen Zwecke benutzen können. Aus dem unternehmerischen Einsatz entsteht die benötigte Summe, um die Altersvorsorge der Mitarbeiter zum Bezugszeitpunkt inklusive einer dreiprozentigen Verzinsung zu finanzieren. Zugleich ist die pauschaldotierte Unternehmenskasse an sich bilanzneutral, die Dotierung bleibt ein steuerlich begünstigter Buchungsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Auch Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad bleiben unverändert.
Steuerrechtlich ist diese Gestaltung durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Dort heißt es: „Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden […].“Die individuelle Höhe der Dotierung, die Eigenfinanzierung oder auch die Anerkennung der Dotierung als Betriebsausgaben und die Steuerfreiheit der Erträge ist grundsätzlich nie fraglich. Weiterhin gilt, dass die Erträge, die über die Unternehmenskasse erwirtschaftet werden, zu 100 Prozent steuerfrei sind – und zwar auch dann, wenn die Dotierungen zwecks direkter Reinvestition im Unternehmen verbleiben. Will heißen: Die Unternehmenskasse schafft steuerbegünstigte Liquidität.
Mit der über die Implementierung der pauschaldotierten Unternehmenskasse erworbenen Liquidität lassen sich sämtliche unternehmerischen Projekte finanzieren, für die sonst Fremdkapital notwendig gewesen wären. Grob gerechnet, wird dieser unternehmerische Einsatz mit zehn bis 15 Prozent jährlich verzinst – so hoch sind die durchschnittlichen Gewinne bei kleinen und mittleren Unternehmen. Daher ist es unproblematisch, am Ende das benötige bAV-Kapital zur Verfügung zu stellen und die Verzinsung der Dotierungen für die Mitarbeiter zu leisten. Alle darüber hinausgehende Gewinne verbleiben wiederum als direkter Ertrag beim Unternehmen. Und der ist sogar steuerfrei, weil er der pauschaldotierten Unternehmenskasse entspringt.
Größenvorgaben für die pauschaldotierte Unternehmenskasse existieren nicht. Aber je mehr Mitarbeiter begünstigt werden können, desto höher sind der steuerliche Nutzen und die frische Liquidität.
Über den Autor
Frank StrehlauFrank Strehlau ist Vorstandsvorsitzender der bacon pension trust AG. Die Unternehmensberatung aus Berlin begleitet Unternehmen bei der Errichtung und beim laufenden Management pauschaldotierter Unternehmenskassen im Mittelstand. Dafür haben die Experten das rechtlich geschützte System des corporate cash fund® als betriebswirtschaftlich erfolgreichsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt. Mit dem Konzept der bacon mini-job rente® wird die pauschaldotierte Unternehmenskasse für Minijobber und Geringverdiener zugänglich gemacht. Weitere Informationen unter www.bacon-pension-trust.ag
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