Marketing- und Werbekosten von PREGAS bis zu 100% erstattet bekommen durch Corona Überbrückungshilfe III Marketing- und Werbekosten von PREGAS bis zu 100% erstattet bekommen durch Corona Überbrückungshilfe III

Marketing- und Werbekosten von PREGAS bis zu 100% erstattet bekommen durch Corona Überbrückungshilfe III

Gastronomie Hotellerie MICE

Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt für die Corona Überbrückungshilfe III? Dann machen Sie effizientes Online-Marketing über PREGAS und lassen Sie sich bis zu 100% der Kosten erstatten.

Wussten Sie eigentlich was die Corona Überbrückungshilfe III mittlerweile alles zu bieten hat? Sie werden sich wundern, welche Bausteine zur Sicherung und Förderung Ihres Unternehmens alle enthalten sind.

Mit der Corona Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Selbständige auch aus der Hotellerie, Gastronomie und MICE-Industrie mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Vor Kurzem wurde die Überbrückungshilfe III um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Weitere Neuerungen betreffen unter anderem die Erstattung von Fixkosten sowie eine Anschubhilfe für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche.

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Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Die Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 (vorher 30. April 2020) gegründet wurden und in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen, gelten besondere Vorschriften. Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html

Gute Neuigkeiten: Marketing- und Werbekosten – auch von PREGAS – können mit bis zu 100% gefördert.

Maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden, Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate in einem beliebigen Zeitraum seit Gründung.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/faq-2-4.html

Anträge können laut der Webseite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und sonstige Buchprüfer gestellt werden. Am besten Sie erkundigen sich gleich über die Höhe Ihrer Förderung für Werbe- und Marketingkosten für einen erfolgreichen Restart nach dem Lockdown.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für eine gezielte Marketing-Kampagne über PREGAS welche u.a. Newsletter-Marketing, Bannerwerbung und Social Media Marketing beinhaltet.

Ihre Ansprechpartnerin für Werbung auf pregas.de:

Alexandra Bergerhausen
E-Mail: alexandra@pregas.de


Informationsquellen (Stand 20.05.2021):
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html
– https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/faq-2-4.html


Bildquelle: Canva


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2 thoughts on “Marketing- und Werbekosten von PREGAS bis zu 100% erstattet bekommen durch Corona Überbrückungshilfe III

  1. Wir haben die werbekostenerstattung der Corona Hilfe erfolgreich nutzen können. Die Auszahlung lief super schnell. Danke für den Tipp, unser Steuerberater hatte das Thema wohl noch nicht so richtig durchleuchtet.

  2. Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Wir hatten zwar schon vor einiger Zeit die Überbrückungshilfe bereits beantragt, konnten aber über unseren Steuerberater heute eine Korrektur einreichen und die Marketingkosten von pregas fördern lassen.

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