Bei einer Übertragung von Unternehmen und Vermögen kann einiges schiefgehen. Daher kommt es auf eine gelungene Gestaltung an, die nicht nur strategisch langfristig Sinn ergibt, sondern vor allem auch rechtlich tragfähig ist.
Das hat sich der Unternehmer so harmonisch ausgemalt: Mit Mitte 60 tritt er in den Ruhestand ein und übergibt sein Hotel mit Tagungsbereich an seine Kinder, ebenso einen Teil des privaten Vermögens. Der Rest folgt dann nach seinem Ableben beziehungsweise dem seiner Frau.
Doch dann das: Bei der Übertragung des Betriebs kommt das Finanzamt zu einem ganz anderen Wert als der Unternehmer und sein Steuerberater, sodass eine erhebliche Summe an Schenkungsteuer fällig wird. Dafür müssen die Kinder dann, ohnehin bereits schlecht gelaunt aufgrund des Ärgers, eine Betriebsimmobilie verkaufen; und für das liquide Vermögen werden auch Steuern fällig, weil es gänzlich ohne Struktur übertragen worden ist – die steuerlichen Freigrenzen wurden massiv überschritten, sodass ein spürbarer Teil bei der Übertragung ans Finanzamt abgeführt werden muss. Das verschlechtert die Stimmung in der Familie, und die Kinder erinnern sich auf einmal nicht mehr an die mündlich zugesagten Versorgungsleistungen für die Eltern. Damit hängt nicht nur der Familienfrieden schief, sondern die Eltern stehen auch mit weniger Vermögen und ohne laufendes Einkommen dar. Und das Management des Hotels durch die Kinder klappt auch nicht wie gewünscht…
Das ist natürlich ein Szenario, das es unter allen Umständen zu verhindern gilt. Kein Hotel- oder MICE-Unternehmer möchte sein Lebenswerk aufs Spiel setzen und sein Vermögen verschleudern. Daher steht die rechtssichere und strategische Gestaltung bei jeder Nachfolgeplanung an erster Stelle. Denn es sind vorrangig nur einige wenige Maßnahmen, mit denen Vermögenseigentümer schon viele Risiken verringern beziehungsweise ganz vermeiden können.
Dazu gehört zum einen der Faktor Zeit. Wer frühzeitig in die Planung eintritt, kann genau kalkulieren, mit welchen Fristen und entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen er sein Vermögen übertragen kann – alle zehn Jahre lassen sich Freibeträge nutzen. Wer dies ausnutzt, schont das Vermögen massiv und kann unter gewissen Umständen die Unternehmensübertragung komplett steuerfrei gestalten. Zum anderen sollte für alle Hotel- oder MICE-Unternehmer bei der Nachfolgeplanung die eigene Absicherung im Fokus stehen. Beispielsweise werden Versorgungsleistungen vereinbart oder Rückforderungsrechte beim Eintritt bestimmter Lebensrisiken sorgfältig ausformuliert – und zwar so, dass sie nicht einfach ignoriert werden können.
Auch die Schenkung unter Rückforderungsvorbehalt ist ein adäquates Gestaltungsinstrument, um die Vermögensnachfolge mit Weitblick im Sinne des Hotel- oder MICE-Unternehmers zu regeln. Danach kann der Schenker auch nach der Schenkung noch korrigierend eingreifen, zum Beispiel bei einem „Fehlverhalten“ des beziehungsweise der Beschenkten. Das kann offensichtliches Missmanagement sein oder Verhalten, das gegen das eigentliche Ethos des Unternehmens ausgerichtet ist, etwa hinsichtlich der Mitarbeiterführung. Dabei gilt: Bei richtiger Ausgestaltung schützen Rückforderungsrechte wirksam gegen unerwünschte wirtschaftliche Folgen negativer Entwicklungen, die bei der Schenkung noch nicht absehbar waren. Das gibt Ruhe und Sicherheit, das Rad gegebenenfalls „zurückdrehen“ und korrigierend eingreifen zu können.
Apropos Absicherung: Auch der Erhalt des Vermögens in der „Kernfamilie“ ist ein wesentlicher Punkt. Denn was passiert beim plötzlichen Tod des nachgefolgten Kindes, wenn keine anderslautenden Regelungen aufgestellt worden sind? Richtig, bei einer herkömmlichen Gestaltung tritt der Ehegatte in die direkte Nachfolge und erlangt auf diese Weise Zugriff auf das Familienvermögen. Wer dieses Risiko verhindern möchte, kann durch bestimmte Regelungen Schwiegerkinder vom Vermögen ausschließen, sodass diese im plötzlichen Todesfall nicht an die Stelle des Sohnes oder der Tochter treten können.
Entscheidend ist eben, dass Unternehmer sich bewusst machen, dass eine Vermögensnachfolge kein Selbstläufer ist und dass sie für diesen Prozess erfahrene Berater brauchen, die sämtliche Ebenen und Szenarien im Blick haben. Dann gelingt die Nachfolgegestaltung – für einen wirklich entspannten Ruhestand.
Über den Autor
Jan-Moritz Degener ist Rechtsanwalt und Partner bei Beiten Burkhardt. Seine Tätigkeit umfasst neben der Beratung in den Bereichen Unternehmensrecht, Mergers & Acquisitions und Corporate Finance auch das Erbrecht, die Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie die umfassende Beratung von Stiftungen und deren Verwaltung. Mehr Informationen unter http://www.beiten-burkhardt.com/
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