Das Unternehmen hat dazu auf seiner Webseite die nachfolgende Erklärung veröffentlicht
Liebe Gäste,
leider müssen wir Sie informieren, das wir, entgegen unserer ersten Ankündigung, nicht weiter an dem Modellprojekt Corona Lübecker Bucht teilnehmen. Wir tun dies freiwillig und aus der Überzeugung heraus, das der eingeschlagene Weg der Modellregionen weder in Ihrem Interesse noch in unserem als Ihr Dienstleister liegt.
Obwohl uns die zurückliegenden Monate vor große wirtschaftliche Herausforderungen gestellt haben und weiterhin stellen, können und wollen wir nicht an aus unserer Sicht sinnlosen Maßnahmen teilnehmen. Wir möchten dabei hervorheben, das die Tourismusagentur Lübecker Bucht zu jeder Zeit der Pandemie großen Einsatz gezeigt und alles Mögliche getan hat, um die Wiederöffnung für den Tourismus zu ermöglichen: Die gute Absicht allein rechtfertigt jedoch nicht die nun angedachten Maßnahmen.
Gerne möchten wir Ihnen unsere Beweggründe dazu erläutern.
Wie vermutlich alle Gastgeber in der Lübecker Bucht haben wir uns außerordentlich gefreut, das die Lübecker Bucht als Teilnehmer an dem Modellprojekt Corona ausgewählt wurde. Insbesondere nach den aufgrund der erlassenen Einschränkungen in wirtschaftlicher Sicht herausfordernden Monaten versprach die Wiederöffnung im Rahmen des Modellprojekts ein Licht am Ende des Tunnels zu sein.
Die uns im Rahmen der zu treffenden Vorbereitungen mitgeteilten Anforderungen und Auflagen sind jedoch weder zielführend noch akzeptabel, in manchen Punkten absurd und in Teilen aus unserer Sicht rechtswidrig, da Sie in mehreren Punkten der DSGVO widersprechen.
Dabei darf der Datenschutz keinen Selbstzweck folgen, es ist jedoch an Absurdität nicht mehr zu überbieten, wenn eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene und von etablierten Unternehmen (dem Konsortium Telekom & SAP) entwickelte App, zu deren Tagesgeschäft die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gehört, um die Möglichkeit der Kontaktverfolgung beschnitten wird, um dann von einem erst vor kurzem gegründeten Kleinunternehmen eine App zu erheblichen Kosten einzusetzen die eben diese Daten erhebt, intransparent verarbeitet und erhebliche Sicherheitslücken aufweist.
Der elementarste Grundsatz der DSGVO, nämlich die Einholung einer Zustimmung zur Erhebung von Daten – also die Freiwilligkeit – wird dabei ad absurdum geführt, da Sie als Gast faktisch ohne scannen des QR Codes kein Geschäft betreten, in keinem Hotel einchecken und auch sonst keinen Ort betreten dürfen, an dem ein Scannen über die Luca App vorgesehen ist.
Zeitgleich sind alle Gastgeber verpflichtet, das Scannen zu kontrollieren, alle Gäste bei der Anreise auf einen nicht älter als 48 Stunden vorgenommenen negativen PCR oder Antigen Test zu überprüfen, bei der Anreise Gäste abermals vor Ort unter Aufsicht des Personals eine Testung durchzuführen sowie im Anschluß alle 72 Stunden einen Wiederholungstest durchzuführen. Dies unter der Auflage diese Informationen zum Zweck der Dokumentation zu speichern, obwohl es sich bei diesen Daten gemäß Art. 4 Nr. 15 DSGVO eindeutig um Gesundheitsdaten, also Daten die der höchsten Schutzklasse und damit einer besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen, handelt.
Neben der Tatsache, das den meisten Gastgebern im Prinzip jedes Dokument vorgelegt werden könnte, da es keinerlei Standards gibt wie ein Testergebnis auszusehen hat, zieht die Verarbeitung von Gesundheitsdaten aufwendige Anforderungen des Gesetzgebers nach sich, die bestenfalls in Wochen, jedoch schon gar nicht in Tagen umgesetzt werden könnten. Da kein Gastgeber diese Anforderungen standardmäßig erfüllt ist die Aufforderung diese Daten zu speichern insbesondere vor dem Hintergrund der drakonischen Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO ein weiterer Widerspruch den wir nicht weiter mittragen möchten und können.
Unter den gegebenen Umständen sehen wir uns nicht in der Lage sowohl die geforderten Anforderungen umzusetzen als auch die Erwartungen unserer Gäste an einen angenehmen Aufenthalt zu erfüllen und auch nur annähernd in Einklang zu bringen.
Zeitgleich sind wir überzeugt, daß eine ständige anlasslose Testung (vor der Anreise, bei der Anreise und im Anschluß alle 72 Stunden) zwangsläufig zu steigenden Inzidenzzahlen, und damit in der Folge zu weiteren Anschlußmaßnahmen führen wird, insofern die Anzahl der positiv getesteten nicht in ein relatives Verhältnis zu der Anzahl der getesteten Personen gesetzt wird.
Vor dem Hintergrund das es nach über einem Jahr nach Beginn der Pandemie sehr wohl eine breite Datenlage gibt, die bestätigt, das Hotels nicht zum Infektionsgeschehen beitragen und dem Fakt das die nun geforderten Maßnahmen in keinem zumutbaren Verhältnis mehr stehen sehen wir leider keine andere Option als unsere teilnähme an dem Corona Modellprojekt zurückzuziehen.
Wir bedauern dies sehr, da dies auch bedeutet das uns somit untersagt wird Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die aus geschäftlichen Gründen und/oder aus triftigen Gründen reisen, dürfen von uns jedoch weiterhin beherbergt werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen Sie bald wieder begrüßen zu dürfen, sobald uns dies zu normalen Bedingungen erlaubt ist.
Wir freuen uns auf Sie!!
Mit den besten (Ostsee-)Grüßen Ihr ArtHotel mare Team
Kontakt zum Hotel
ArtHotel mare
Möwenberg 1a
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Tel: 04503-888 999
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Bildquelle: Arthotel mare