Due Diligence: Übernahmeampel in Gastgewerbe und Tourismus auf Grün stellen Due Diligence: Übernahmeampel in Gastgewerbe und Tourismus auf Grün stellen

Due Diligence: Übernahmeampel in Gastgewerbe und Tourismus auf Grün stellen

Gastronomie Hotellerie

Daran ändert auch die Corona-Krise nichts: Kaufen Unternehmen oder Finanzinvestoren eine Firma, müssen sie sich ein genaues Bild über deren Zustand machen. Diese Due Diligence-Prüfung sichert den Erwerber vor rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken ab und minimiert Haftungsgefahren für Unternehmer und Verantwortliche.

Die Corona-Krise hat Gastgewerbe und Tourismus vor große Schwierigkeiten gestellt. Und somit wartet die Branche auf den Sieg über die Pandemie, um dann wieder durchzustarten. In dem Zuge wird sich auch ein Bereich besonders erholen: der der Unternehmensübernahmen. Sobald die Wirtschaft ihren Corona-bedingt abgeschalteten Motor wieder hochfährt und die Gänge einlegt, werden Unternehmenstransaktionen wieder – wie in der Vergangenheit – wesentlicher Bestandteil der Geschäftswelt sein. Nicht zuletzt wegen der vielfach zu klärenden Unternehmensnachfolge in Deutschland: Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass derzeit jährlich 30.000 Unternehmen zur Übergabe bereitstehen. Die Förderbank KfW kommt auf Basis ihres Mittelstandspanels auf ca. 102.000 Unternehmen pro Jahr. Nach aktuellen Schätzungen wird etwa die Hälfte dieser Unternehmen im Rahmen der Altersnachfolge verkauft.

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An der Art und Weise, Unternehmen zu übernehmen, wird sich indes nichts ändern. Kaufen Unternehmen oder Finanzinvestoren eine Firma, stehen genaue Analysen der Zukunfts- und Entwicklungschancen, der Umsatz- und Gewinnstruktur, der Renditemöglichkeiten, der innenliegenden Werttreiber, der Marktpositionierung und des Know-how der Mitarbeiter an. Kurzum alles, das den aktuellen und künftigen Geschäftserfolg beeinflussen kann. Aber ebenso sind Käufer – seien es Strategen, Finanzinvestoren oder Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit – immer bemüht, mögliche Risiken im Vorfeld auszuschließen.

Das Prinzip nennt man Due Diligence-Prüfung (sinngemäß übersetzt als „im Verkehr gebotene Sorgfalt“). Diese Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes. Im Rahmen dieses Vorgangs macht sich der potenzielle Käufer – gemeinsam mit Rechts-, Steuer- und vielleicht auch Finanzierungsberater – also ein genaues Bild über den Zustand eines Unternehmens. Mit dieser Überprüfung sichert sich der Käufer ab und ermittelt, ob die vorliegenden Zahlen und Fakten mit seinen Vorstellungen übereinstimmen, ob die Angaben des Verkäufers stimmen und ob irgendwo versteckt „explosive“ Details schlummern, zum Beispiel potenzielle Schadensersatzansprüche, Patentstreitigkeiten oder kartell- und wettbewerbsrechtlich relevante Fragestellungen. Die Due Diligence wird also regelmäßig dafür genutzt, um wesentliche potenzielle Deal Breaker zu ermitteln (die sogenannte Red Flag Due Diligence). Dann wird – im wahrsten Sinne des Wortes – die rote Alarmflagge geschwenkt, um auf wirklich schwerwiegende Probleme aufmerksam zu machen, die es vor den weiteren Verhandlungen zunächst einmal zu lösen gilt.

Von den Ergebnissen der Due Diligence-Prüfung hängen im Wesentlichen auch die Preisverhandlungen ab: Entspricht ein Unternehmen voll und ganz den Vorstellungen eines Interessenten, wird er auch bereit sein, einen angemessenen Preis zu zahlen. Zumal er sich durch einen positiven Ausgang einer professionellen Due Diligence-Prüfung auch persönlich absichert. Das Stichwort ist die Organhaftung. Denn: Immer wieder sind in der Vergangenheit schon Manager sowohl vom eigenen Unternehmen als auch von Partnern, Wettbewerbern oder Behörden wegen Pflichtschutzverletzungen auf Schadensersatz verklagt worden, weil beispielsweise eine Transaktion wegen Schludrigkeit schiefgegangen ist.

In der Regel bezieht sich eine Due Diligence-Prüfung auf fünf Kernbereiche: marktbezogene Due Diligence, gesellschaftsrechtliche Due Diligence, finanzielle Due Diligence, technische Due Diligence und IP Due Diligence. Nur im positiven Gesamtkonzept ergibt sich das notwendige umfassende Bild für die Kaufentscheidung.

Daher ist auch von „Freundschaftskäufen“ auf kurzem Weg dringend abzuraten. Nur weil beispielsweise ein Hotelier meint, er kenne seinen Nachbarn und dessen Betrieb gut, ist die Due Diligence nicht verzichtbar. Damit sichert sich der Käufer ab und erwirbt nicht „die Katze im Sack“: Er kann die Angaben des Verkäufers überprüfen, die vorhandenen Daten mit seinen Vorstellungen abgleichen und ausgehend seiner Analysen die Preisverhandlungen steuern. Denn immer wieder hört man aus dem Markt, dass die Verkäufervorstellungen stark vom tatsächlichen Wert eines Unternehmens abweichen. Es gilt also, vor jedem Unternehmenskauf Risikofaktoren bestmöglich zu beseitigen. Wer frühzeitig alle potenziellen Krisenszenarien durchspielt, kann später nicht auf dem falschen Fuß erwischt werden.

Über den Autor

Jan-Moritz Degener ist Rechtsanwalt und Partner bei Beiten Burkhardt. Seine Tätigkeit umfasst neben der Beratung in den Bereichen Unternehmensrecht, Mergers & Acquisitions und Corporate Finance auch das Erbrecht, die Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie die umfassende Beratung von Stiftungen und deren Verwaltung. Mehr Informationen unter www.beiten-burkhardt.com


Bildquelle: Canva


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