Novemberhilfen sind avisiert, bisher jedoch kein Konzept erarbeitet, das die Berechtigung, die tatsächliche Höhe und den Zeitpunkt der Auszahlung regelt
Laut Angela Merkel wird der Winter hart. Wie hart er wird, spüren die Hoteliers schon jetzt. Auslastung gegen Null Prozent führen wieder zu Sonderopfern. In großer Sorge wendet sich Hotelunternehmer Dirk Iserlohe heute erneut an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier. Der Hotelunternehmer möchte von ihm wissen, wie man nun im November die Gehälter und die Pachten zahlen soll. Dabei wäre die Lösung so einfach!
Iserlohe erklärt in seinem Schreiben, dass ein Großteil der Mitarbeiter sich nun erneut in Kurzarbeit befindet und das außerdem auch viele Auszubildene in die Berufsschulen müssen. Beides führe dazu, dass in diesem November – bei einer Auslastung der 62 Dorint Hotels & Resorts von nur ca. fünf Prozent – für viele Mitarbeiter volle Gehälter gezahlt werden müssen.
Laut Dorint Geschäftsführung komme eine Schließung nicht in Betracht, da die Sicherheits-, Abrüst- und Aufrüstkosten höher sind, als die möglichen Stillstands-Ersparnisse. „Außerdem haben wir einen Beherbergungsauftrag mit infektionssicheren Hotels“, so Iserlohe.
Der Familienunternehmer macht deutlich, dass die Vermieter weiterhin unerbittlich ihre Mieten und Pachten verlangen. Die Diskussionen über Vertragsanpassungen und Mietreduktionen werden immer härter und ungeduldiger. Viele Beziehungen sind sogar schon juristisch eskaliert.
Dirk Iserlohe, der seit Monaten ums Überleben der gesamten Branche kämpft, hofft nicht, dass der Bundeswirtschaftsminister in Sachen „Novemberhilfe“ erst auf das Inkrafttreten des neuen § 28a IfSG (Infektionsschutzgesetzt) wartet, um dann den betroffenen Unternehmen zu erklären, dass die Regierung nicht mehr zu Zahlungen verpflichtet ist. Iserlohe weist ausdrücklich darauf hin, dass die Restriktionen wie das Beherbergungsverbot als ein schwerwiegender Eingriff in Artikel 12 GG und Artikel 14 GG zu werten sind und somit entschädigungspflichtig bleiben, auch wenn der neue §28a IfSG das verhindern soll.
Die Spitzenvertreter der Hotel- und Gastronomie-Branche haben bereits mehrfach dargelegt, dass dringend eine Klarstellung des nicht eindeutig formulierten § 2 im Artikel 240 EGBGB benötigt wird. So auch bei einem Hearing im Bundestag am 29. Juli 2020, bei dem sämtliche Spitzenvertreter der Banken, des Immobilienverbandes, des DEHOGA, der IHA, des BTE und des HDE anwesend waren. Inzwischen interpretiert ein Großteil der Verpächter und der Gerichte allerdings weiterhin so, dass von der Bundesregierung gewollt sei, dass die Störung der Geschäftsgrundlage durch die Pandemie explizit ausgeschlossen wird.
Denn ohne Klarstellung des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) bleibt das Risiko bis zu einer BGH-Entscheidung ausschließlich bei den Nutzern/Mietern. Die meisten Vermieter/Verpächter sind aufgrund der misslichen Formulierungen im Artikel 240 EGBGB – „dass dem Grunde nach die Zahlungspflicht der Mieten und Pachten besteht und die Monate April, Mai und Juni spätestens am 30. Juni 2022 zu zahlen sind“ – nicht bereit, Verzichte (nicht Stundungen) zu erklären. Iserlohe bittet daher nochmals eindringlich um staatskostenneutrale und entschädigungsmindernde „Klarstellung“.
Seiner Meinung nach werden diese wesentlichen Punkte – im Zusammenwirken mit der Pflicht zur Insolvenzanmeldung aufgrund des § 19 InsO(wegen Überschuldung) – im nächsten Jahr zu einer riesigen Insolvenzwelle führen, die viele Unternehmen unverschuldet treffen wird. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Dorint Hotelgruppe geht davon aus, dass die bisherigen Gesetzesvorhaben (insbesondere das Schutzschirmverfahren) nicht geeignet sind, diese Insolvenzen abzuwenden. Er fordert Altmeier daher auf: „Beenden Sie die europäische Wettbewerbsverzerrung und öffnen Sie sich dem Gedanken des Gläubigerschutzes, damit die Unternehmen überhaupt die Chance haben, ihre Kredite, z.B. KfW-Mittel, zurückzahlen zu können“.
Darüber hinaus ist Iserlohe der Meinung, dass das Fixkostenerstattungsmodel um einiges günstiger wäre, wenn der § 313 BGB endlich klargestellt würde. Es macht für ihn keinen Sinn, den Unternehmen
Fixkosten zu erstatten, die diese 1:1 an die Verpächter weitergeben müssen. Diese Last könnten sich doch Pächter und Verpächter bei einer Klarstellung staatskostenmindernd teilen. Das würde Milliarden einsparen.
„Warum nehmen Sie eigentlich die Vorschläge, die unsere Runde am 29. Juli 2020 im Bundestag vorgetragen hat, nicht an“, fragt Dirk Iserlohe den Wirtschafsminister. Ferner möchte er von der Bundesregierung wissen, warum Unternehmen nach ihrer Größe behandelt werden. Denn je größer ein Unternehmen ist, desto höher wird der Allgemeinkosten-Degressionseffekt. Das bedeutet, dass die Fixkostenerstattung bei einem Hotelbetrieb mit 1.000 Betten geringer ausfällt als bei 10 Betrieben mit 100 Betten.
Dies alles ist unverständlich, da die europäische Kommission längst erklärt hat, dass die Pandemie ein außergewöhnliches Ereignis im Sinne des Art. 107 Abs. 2 b AEUV ist.
Dirk Iserlohe stellt auch fest, dass die Zahlungsunfähigkeit seit dem 1. Oktober 2020 wieder ein Grund für die Anmeldung der Insolvenz ist und warnt davor, dass ein noch längeres Warten auf die Konzeption der Novemberhilfen viele Existenzen kosten kann, wenn diese Lösungen erst im Dezember oder gar noch später kommen.
Über die Dorint Hotelgruppe:
Die Dorint Gruppe mit Sitz in Köln gehört zu den führenden Hotelgesellschaften in Deutschland. Das Traditions-Unternehmen betreibt unter den Marken „Dorint Hotels & Resorts“, „Hommage Luxury Hotels Collection“ und „Essential by Dorint“ heute über 60 Häuser – davon drei in der Schweiz und eins in Österreich. Im Konzern (inkl. der Franchisebetriebe) sind inzwischen 4.500 Mitarbeiter beschäftigt. Im vergangenen Jahr wurde die Marke „Dorint Hotels & Resorts“ 60 Jahre alt.
Pressekontakt
Birgit Borreck
HONESTIS AG
Aachener Straße 1053 – 55
50858 Köln
Bildquelle: „Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe mit 4.500 Mitarbeiter ist sehr besorgt“, Fotocredit Soenne.