Auch erfahrene Geschäftsleiter und Gesellschafter-Geschäftsführer können falsche Entscheidungen treffen. Mit einer D&O-Versicherung können sich Eigentümer und Manager in Hotellerie, Gastronomie und MICE gezielt gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher unternehmerischer Fehlentscheidungen absichern.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Zahl der D&O-Schadensfälle in Deutschland hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren etwa verdreifacht. D&O: Das steht für „Directors and Officers“ und bezeichnet die Manager-Haftpflichtversicherung. Laut der Studie „D&O Insurance Insights: Management Liability Today“ der Allianz Global Corporate & Specialty AGCS zählt Deutschland nach den USA zu dem Land mit den meisten D&O-Schadenfällen.
Aber warum brauchen Führungskräfte, Geschäftsleiter und Geschäftsführer-Gesellschafter überhaupt eine Manager-Haftpflichtversicherung? Das hat einen ganz einfachen Hintergrund: Auch erfahrene Mitglieder des Managements können falsche Entscheidungen treffen. Entscheidungen, die zu schwerwiegenden Haftungsproblemen führen und das Privatvermögen erheblich schädigen können. Das gilt für die Hotellerie, Gastronomie und MICE genauso wie für alle anderen Branchen.
Die Beispiele für solche Haftungsthemen sind umfassend. Ein typischer Fall ist der Verstoß gegen die Pflichten des ordentlichen Kaufmanns. Der Geschäftsführer muss die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei allen GmbH-Geschäften anwenden und auf der Grundlage der Vorgaben der Gesellschafter den Gesellschaftszweck aktiv fördern und Schaden von der GmbH abwenden. Pflichtwidriges Handeln kann gegenüber der GmbH zu Schadensersatzzahlungen führen. Das ist in § 43 des GmbH-Gesetzes genau geregelt, das die „Haftung der Geschäftsführer“ beschreibt.
Mit diesen und anderen Themen, etwa der Insolvenzverschleppung, Versäumnisse von Fristen und Mitteilungspflichten, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße, Fehlinvestitionen aufgrund falscher Beurteilung der Marktlage, fehlerhafte Kalkulationen und Analysen, Finanzierungslücken und Produktions-, Planungs- und Beschaffungsfehler aufgrund mangelnder Prüfung, sollten Verantwortliche in Unternehmen nicht spaßen. Auch im steuerlichen Bereich kann es zu argen Problemen kommen. Nämlich dann, wenn der Geschäftsführung steuerliche Verstöße der Mitarbeiter, etwa bei der Umsatzbesteuerung oder der Rechnungsstellung generell, angelastet werden. Dann werden die Organe von den Steuerbehörden dafür in Regress genommen – steuerliche Compliance ist das Stichwort.
Das sind alles Dinge, die in Hotellerie, Gastronomie und MICE jederzeit vorkommen können. Und daher brauchen Führungskräfte und Organe eine professionelle Absicherung, um wirklich frei entscheiden zu können. Denn es kann nicht sein, dass unternehmerische Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund möglicher Haftungsrisiken getroffen werden. Das beschneidet Kompetenzen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Dabei hilft eben die D&O-Versicherung als die Vermögensschadenhaftpflicht für Manager und Führungskräfte. Das zentrale Leistungsversprechen der D&O-Police ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Organhaftung. Der Versicherungsschutz umfasst zwei Ansprüche: den Anspruch auf Erstattung der Abwehrkosten für den Fall der unbegründeten Inanspruchnahme sowie den Anspruch auf die Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen. Denn: Es kann bei Fehlentscheidungen leicht zu Haftungsforderungen im sechsstelligen Bereich kommen. Genug, um das Privatvermögen nachhaltig zu schädigen.
Die D&O-Versicherung kann vor allem in der aktuellen Zeit unverzichtbar im Gastgewerbe sein. Unbewusste Insolvenzverschleppung beispielsweise ist ein wichtiges Merkmal im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Hier sind gastgewerbliche Unternehmer momentan besonders gefordert. Die Wichtigkeit der D&O-Versicherung zeigt sich gerade auch in der Hinsicht, dass viele Versicherer momentan gar kein Angebot für Anfragen im Bereich der D&O für Eigentümer und Manager in Hotellerie, Gastronomie und MICE abgeben.
Natürlich hat die D&O-Versicherung Grenzen. Das zentrale Leistungsversprechen der D&O-Police ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Organhaftung. Vorsatz hingegen ist in der Regel ausgeschlossen, sodass die D&O-Versicherung keinen Freibrief für alle Vergehen darstellt.
Entscheidend ist, dass ein individuelles Versicherungskonzept erstellt wird, das zu den Anforderungen und Risiken im unternehmerischen Alltag passen. Es ist Aufgabe des Beraters, das richtige Modell zu finden und die wichtigsten Risiken abzusichern. Die Faustregel für die D&O-Versicherungssumme heißt: mindestens zehn Prozent bis maximal 100 Prozent des Umsatzes.
Über den Autor
Sven Cyganek ist Spezialist für Gewerbeversicherung der compexx Finanz AG, einem Expertennetzwerk für Finanzdienstleistungen. Die compexx Finanz AG verfolgt seit der Gründung vor 15 Jahren ein Allfinanzkonzept und betreut mittlerweile mehr als 60.000 Kunden in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um Vermögen, Versicherung und Vorsorge. Das Unternehmen gehört mehrheitlich zur Versicherungsgruppe die Bayerische.
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