Hoteliers erhalten Unterstützung durch Wirtschaftsprüfer
Eine Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, das klingt nach dem ganz großen Geschäft. Und in der Tat: Die gesetzliche Verpflichtung bezieht sich auf alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen (§ 316 HGB).
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