Geschäftsführer-Haftung in der Insolvenz: Die Risiken sind weitreichend
Leistet ein Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife bestimmte Zahlungen, kann er dafür haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Daran ändert grundsätzlich auch die Manager-Haftpflichtversicherung (D&O) nichts. Für Hoteliers, Gastronomen und MICE-Unternehmer kann dies in einer wirtschaftlichen Krise weitreichende Konsequenzen haben. Die Absicherung relevanter Entscheidung ist daher ein wesentlicher Aspekt.
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