Betriebsschließungsversicherungen: Ist durch den zweiten Lockdown ein neuer Versicherungsfall eingetreten?
Der DEHOGA Nordrhein hält es für völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung sich das Recht vorbehält, Betriebe zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu schließen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich leisten zu müssen. Zugleich gehen die Streitigkeiten von Gastronomen und Hoteliers mit ihren Betriebsschließungsversicherungen intensiv weiter.
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