Betriebsschließungsversicherungen: Ist durch den zweiten Lockdown ein neuer Versicherungsfall eingetreten?

Betriebsschließungsversicherungen: Ist durch den zweiten Lockdown ein neuer Versicherungsfall eingetreten?

Der DEHOGA Nordrhein hält es für völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung sich das Recht vorbehält, Betriebe zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu schließen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich leisten zu müssen. Zugleich gehen die Streitigkeiten von Gastronomen und Hoteliers mit ihren Betriebsschließungsversicherungen intensiv weiter.

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Problem mit Betriebsschließungsversicherungen

Problem mit Betriebsschließungsversicherungen: Gastronomen und Hoteliers können Chancen gegen zahlungsunwillige Versicherungsgesellschaften nutzen

Die Betriebsschließungsversicherung hat sich in Zeiten des zweiten Corona-Lockdown zu einem Thema entwickelt, das kaum noch Zeit zum Durchatmen lässt.  Wichtig ist für betroffene gastgewerbliche Unternehmer, dass sie die Versicherungsbedingungen ihrer Betriebsschließungsversicherung genau von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Zugleich sollten sich Versicherungsnehmer nicht von den aktuellen Nachrichten verrückt machen lassen, dass die Allianz die […]

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