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Trennung von der unternehmerischen Sphäre: Schutz des Privatvermögens gewährleisten

Hotellerie

Die allermeisten Unternehmer würden diesem Satz wohl zustimmen: Unternehmen und Person des Inhabers sind ein und dasselbe, selbst wenn das Unternehmen als Kapital- oder Personengesellschaft organisiert ist. Aber genauso würden die allermeisten Unternehmer auch folgendem Satz zustimmen: Der Schutz meines Privatvermögens ist mir sehr wichtig.

Diese beiden Wünsche stehen sich aber diametral gegenüber – denn der ungetrennte Zusammenfall von privater und unternehmerischer Sphäre auf der einen Seite und dem Wunsch nach einer Absicherung des aufgebauten Vermögens auf der anderen Seite sind nur sehr schwer miteinander in Einklang zu bringen. Deshalb ist es für Hoteliers und Tagungsunternehmer wichtig, gerade bei größer werdenden privaten und betrieblichen Vermögenswerten, dafür eine professionelle Strategie zu finden, um Risiken aus für die private Sphäre bestmöglich zu vermeiden.

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Dabei kommt es zuerst einmal auf eine sinnvolle Bestandsaufnahme an. Über welche Vermögenswerte verfüge ich und welche will ich unbedingt schützen, sprich: hinter die Brandmauer bringen? Wie ist mein Vermögen strukturiert (Bargeld, Immobilien etc.), und nutze ich private Vermögenswerte für das Unternehmen oder umgekehrt? Wie sind meine Bankverbindlichkeiten organisiert – wurden die private Immobilie und/oder die Lebensversicherung als Absicherung für den Firmenkredit eingebracht? Das sind nur einige der Fragen, die ein Unternehmer im ersten Schritt beantworten sollten, um sich auf diese Weise einen echten Überblick über die Situation und die tatsächlichen Notwendigkeiten in der anschließenden Gestaltungsberatung zu verschaffen.

Entscheidend dabei ist, mit viel Weitsicht vorzugehen, vor allem bei geplanten Vermögensübertragungen, um bestimmte Werte wie die private Immobilie oder auch ein Wertpapierportfolio aus dem Risiko zu nehmen. Da Gläubiger Vermögensübertragungen an nahestehende Personen über einen mehrere Jahre umfassenden Zeitraum anfechten können, ist es essenziell, frühzeitig zu handeln. Das bedeutet, dass es beispielsweise mit Blick auf eine drohende Insolvenzsituation nicht funktionieren wird, mal eben eine Immobilie an ein Kind oder eine eigene Stiftung zu übertragen; das wird in der Regel zu einer Rückforderung durch den Insolvenzverwalter führen. Das bedeutet: Ein durchdachtes Konzept zum umfassenden Vermögensschutz bedarf einer gründlichen Vorbereitung.

Dazu gehört unter anderem, mögliche Bankverbindlichkeiten zu überprüfen. Dabei geht es vor allem darum festzustellen, ob bislang gestellte Sicherheiten wirklich wie bisher notwendig sind und ob die Bewertung dieser Sicherheiten überhaupt noch angemessen sind? Oftmals ist es möglich, mit Hilfe eines versierten Beraters bestimmte Sicherheiten einem ganz speziellen Kredit zuzuordnen und diese Vermögenswerte nach der Tilgung wieder an den Eigentümer zu übertragen. In dem Zuge kann oftmals auch der Ausschluss bestimmter Vermögenswerte generell aus der Haftung für Bankfinanzierungen verhandelt werden.

In einem weiteren Schritt kann es sich als sehr zukunftsweisend herausstellen, über ein Modell wie der vermögensverwaltenden Familiengesellschaft auch größere Vermögenswerte zu schützen. Ziel einer Familiengesellschaft ist die flexible Verwaltung und langfristige Erhaltung des Familienvermögens. Neben vielen steuerlichen Vorteilen und der Möglichkeit, nachfolgende Generationen an die Verwaltung des Familienvermögens heranzuführen, kann die vermögensverwaltende Familiengesellschaft vor allem dazu dienen, Gläubiger und Unterhaltsberechtigte eines Gesellschafters keinen Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen zu gewähren. In dem Zuge können auch Regelungen dafür getroffen werden, dass ein Gesellschafter – etwa der Unternehmer als Inhaber der Familienvermögens – aus der Familiengesellschaft ausscheidet, sobald er von Dritten in Anspruch genommen werden soll. Das schafft einen zusätzlichen Baustein im Vermögensschutz.

Da sich ein solches Modell professionell nicht über Nacht gestalten lässt, sollten Hoteliers und MICE-Unternehmer frühzeitig die Planungen für die dauerhafte „Asset Protection“ aufnehmen und mit einem erfahrenen Berater die individuellen Wünsche und rechtlichen und strategischen Möglichkeiten diskutieren. Dann steht der Absicherung der privaten Sphäre nichts im Wege.


Über den Autor

Dr. Guido Krüger
Dr. Guido Krüger

Dr. Guido Krüger, Fachanwalt für Steuerrecht, ist Partner der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt und Mitglied des weltweiten Leitungsausschusses. Er berät Familienunternehmen bei sämtlichen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und begleitet Familienunternehmer dabei, wirksame Modell für den privaten Vermögensschutz und die langfristige Entwicklung des Privatvermögens zu entwickeln. Mehr Informationen unter www.beiten-burkhardt.com

 
 

 


Image (adapted) Pixabay


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