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Fluggastrechte: Das sollten Sie wissen

Hotellerie

Dank Billigfluganbietern können sich immer mehr Menschen das Flugzeug als Transportmittel leisten. Allein im vergangenen Jahr traten rund 122,6 Mio. Passagiere in einem der 24 größten Verkehrsflughäfen in Deutschland eine Flugreise an. Am Himmel wird es eng, Flugverspätungen und -annullierungen stehen auf der Tagesordnung.

Auch Fälle von Nichtbeförderung sind v.a. wegen Überbuchungen keine Seltenheit. Der Frust ist groß, aber immerhin hat man als Trostpflaster meist einen Anspruch auf Entschädigung.

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Die wesentlichen Regelungen der Rechte von Passagieren innerhalb der EU sind in der EU-Fluggastrechteverordnung festgelegt. Sie gilt bei Flügen, die innerhalb der Europäischen Union stattfinden sowie bei allen, die in einem Drittland starten und auf einem europäischen Flughafen landen. Sofern bei Flugunregelmäßigkeiten keine außergewöhnlichen Umstände (z.B. schlechte Wetterbedingungen, Streiks oder Vogelschlag) vorliegen, steht Ihnen eine gesetzliche Ausgleichzahlung zu.

In diesen Fällen gibt es Geld

Die wichtigsten Fluggastschadensfälle beziehen sich auf die Bereiche der Flugannullierung, Verspätung und Nichtbeförderung (Boardingverweigerung). Je nach Flugentfernung stehen dem Flugpassagier folgende Entschädigungszahlungen zu:

250 € bei einer Flugstrecke bis 1 500 km
400 € bei einer Flugstrecke zwischen 1 500 und 3 500 km
600 € bei Flugstrecken ab 3 500 km

Flugverspätung

Die oben erwähnten Entschädigungsansprüche gelten bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden bei der Ankunft. Zusätzlich hat man bereits bei einer Flugverspätung ab zwei Stunden einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie zwei kostenlose Telefonate, Faxe bzw. E-Mails und Verpflegung. Bei über fünf Stunden Verspätung besteht sogar ein Anspruch auf alternative Transportmittel (Bus, Bahn) und eventuell eine Gratisübernachtung.

Flugannullierung

Wird ein Flug annulliert, kann man sich entweder den Ticketpreis erstatten lassen oder einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort in Anspruch nehmen.
Wichtig ist hier der genaue Zeitpunkt, zu dem die Fluggesellschaft den Passagier über die Annullierung informiert hat. Kommt die Benachrichtigung mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugtermin, geht man leider leer aus. Wird man bis zu 14 Tagen vor Abflug informiert, muss die Airline einen Ersatzflug anbieten. Wenn es zu einem Flugausfall kommt während man schon auf dem Flughafen sitzt, gelten die gleichen Entschädigungszahlungen und Unterstützungsleistungen wie bei einer Flugverspätung.

Boardingverweigerung

Überbuchungen sind der häufigste Grund für die Boardingverweigerung, aber auch wegen Trunkenheit oder Krankheit wurde so mancher Passagier nicht an Bord gelassen. Manche Airlines verweigern einem den Einstieg, wenn man die für eine Reise nötigen Dokumente nicht mit dabei hat.
Ähnlich wie bei einer Flugannullierung kann man sich auch bei einer Boardingverweigerung entweder den Ticketpreis erstatten lassen oder einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort in Anspruch nehmen. Im Übrigen gelten die gleichen Entschädigungsansprüche und Unterstützungsleistungen wie bei einer Flugverspätung und einem Flugausfall.

Fluggastrechte geltend machen

Verständlicherweise sträuben sich die Airlines dagegen, Passagiere auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und versuchen mit allen Mitteln, die Schuld von sich zu weisen. Die Unkenntnis von Flugreisenden über ihre Rechte spielt ihnen dabei in die Hände. Viele wissen z.B. auch nicht, dass sie ihren Entschädigungsanspruch in Deutschland noch bis zu drei Jahre später geltend machen können. Wer sich den Gang zum Anwalt ersparen will, kann sich an das Fluggastrechtportal MYFLYRIGHT wenden. Das Team von MYFLYRIGHT setzt sich aus erfahrenen Experten zusammen, die ihren Kunden dabei helfen, ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. MYFLYRIGHT übernimmt jegliche Kommunikation mit der Airline und geht ggf. auch vor Gericht. Ein unnötiges Kostenrisiko sowie Stress und Zeitverschwendung werden vermieden, der Kunde zahlt lediglich bei der erfolgreichen Durchsetzung seines Anspruchs eine Provision.

Pressekontakt

MYFLYRIGHT GmbH
Schauenburgerstr. 61 20095 Hamburg
Tel: + 49 (0) 40 317 086 37
E-Mail: vanya.recht@myflyright.de
Internet: https://myflyright.com/de/


Bildquelle: Rudy and Peter Skitterians – Pixabay


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