Der Schuldenschnitt für Corona-geschädigte Unternehmen Der Schuldenschnitt für Corona-geschädigte Unternehmen

Der Schuldenschnitt für Corona-geschädigte Unternehmen

Gastronomie Hotellerie

Corona hat zahlreiche Unternehmen aus den besonders betroffenen Branchen in eine massive Krise katapultiert.

Zwar gibt es für viele Fälle staatliche Unterstützung, die aber oft nicht ausreicht, um das Überleben zu sichern. Welche Möglichkeiten haben insbesondere kleinere Unternehmen mit Umsät- zen bis zu 5 Mio. € in dieser Situation?

  • Natürlich kann jederzeit ein Insolvenzantrag gestellt werden, allerdings sollte sich ein Unter- nehmer über die Sanierungs-Chancen im gerichtlichen Verfahrens keine falschen Hoffnungen machen. Mehr als 95% aller Insolvenz-Unternehmen werden abgewickelt und bei kleineren Un- ternehmen steigt diese Quote auf fast 100%. Bedeutet also eine Liquiditäts-Krise immer das Ende eines betroffenen Unternehmens?
  • Nicht unbedingt, weil durch die Insolvenz auch die Gläubiger geschädigt werden. Die durch- schnittlichen Quoten liegen unter 4%, was in den meisten Fällen einen vollständigen Forde- rungs-Verlust für die Gläubiger bedeutet. Deshalb wird ein Schuldenschnitt – also ein außerge- richtlicher Abfindungs-Vergleich mit den Gläubigern – für alle Beteiligten die bessere Lösung sein. Zwar müssen die Gläubiger auf einen wesentlichen Teil ihrer Forderungen verzichten; die- ser Verlust ist aber tatsächlich ein Gewinn, wenn ihnen die Insolvenz einen erheblich höheren Verlust verursachen würde.
  • Um die Gläubiger davon zu überzeugen, sind belastbare Fakten erforderlich und die lassen sich am besten schaffen, wenn der Schuldner vorübergehend von Zahlungen auf bereits fällige Ver- bindlichkeiten entlastet wird. Das operative Geschäft normalisiert sich und der Schuldner kann seine Tilgungs-Zahlungen – zumindest teilweise – aus seinen zukünftigen Erlösen leisten. Wie im gerichtlichen Verfahren wird damit ein Schutzschirm über dem Unternehmen aufgespannt.
  • Eine außergerichtliche Sanierung sollte also aus 2 Stufen bestehen: der vorübergehenden Stundung aller Verbindlichkeiten für ca. 6 – 8 Wochen und dem endgültigen Abfindungs- Vergleich. Um die dafür notwendige Zustimmung der Gläubiger zu erlangen, ist ein Sanierer er- forderlich, der den Gläubigern gegenüber die Verpflichtung zur unabhängigen Vermittlung über- nimmt und alle relevanten Fakten dokumentiert, damit sie jederzeit nachprüfbar sind. Aus den Daten ermittelt er auch die voraussichtliche Insolvenz-Quote und erstellt eine Vorlage für die Gläubiger, die ihnen die Entscheidung zwischen Schuldenschnitt und Insolvenz ermöglicht. Damit erreicht er Forderungs-Verzichte von 70% und mehr.
  • Natürlich ist jeder Fall anders, aber alle Probleme einer außergerichtlichen Sanierung lassen sich lösen: Welche Zugeständnisse sind erforderlich und zumutbar? Wie werden sie auf die Gläubiger verteilt? Wie können Kassen, Finanzämter, Banken und gesicherte Gläubiger einge- bunden werden? Wann ist der Vergleich wirksam? Letztlich sind alle Regelungen zulässig, de- nen die Gläubiger aufgrund geprüfter, dokumentierter und glaubwürdig verhandelter Fakten zustimmen.

Wir führen seit mehr als 20 Jahren außergerichtliche Sanierungen durch. Die entstehenden Kosten sind überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zu dem Verlust, den eine Insolvenz dem Schuld- ner und seinen Gläubigern verursacht. Die Verhandlungen dauern nur wenige Wochen, können wegen der Aussetzung der Insolvenz-Antragspflicht ohne jedes Risiko geführt werden und sind deshalb‚ immer einen Versuch wert.

Anzeige
ESTREL Berlin

Über Dr. Ulrich Weistermann

Dr. Ulrich Weistermann ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Fa. proCon- treuHand GmbH in München, einer Treuhand-Gesellschaft mit Anwälten und Wirt- schaftsprüfern als Gesellschafter. Seit mehr als 20 Jahren berät er kleinere Unter- nehmen bei Liquiditäts-Krisen und hat durch einen außergerichtlichen Schulden- schnitt bereits lange vor ‚Corona‘ zahlreiche Firmen vor der Insolvenz bewahrt. Weitere Informationen unter https://procon-treuhand.de


Bildquelle: Dr. Ulrich Weistermann – Adobe Stock


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Stimmen Sie jetzt ab:
[Total: 1 Durchschnitt: 5]
Tagged

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert