Die Branchendaten lassen kaum zu wünschen übrig. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes setzten die Betriebe im Gastgewerbe von Januar bis September 2018 nominal 3,1 Prozent mehr um (real 1,0 Prozent).
Dabei betrug der Umsatzzuwachs im Beherbergungsgewerbe 3,7 Prozent (real 1,5 Prozent). Die Betriebe in der Gastronomie konnten ein Umsatzplus von 2,8 Prozent verbuchen (real 0,7 Prozent). Der DEHOGA Bundesverband prognostiziert für das Jahr 2018 im Gastgewerbe ein nominales Umsatzwachstum von 2,5 Prozent. Insgesamt blickt das Gastgewerbe auf mehr als 86 Milliarden Umsatz jährlich.
Das sind gute Aussichten für die Betriebe, sicherlich. Aber zugleich drohen auch dunkle Wolken, denn unsichere konjunkturelle Entwicklungen und eine unklare weitere Zinspolitik erschweren die Voraussagen für weiterhin gute Geschäfte. Zwar wurde 2018 mit 19.900 Unternehmensinsolvenzen der niedrigste Wert seit 1994 (18.820 Fälle) registriert, meldet die Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Gegenüber den Höchstständen 2003 und 2004 (39.470 beziehungsweise 39.270) haben sich die Fallzahlen damit halbiert. Aber: Vor allem bei den Unternehmen (minus 1,2 Prozent) hat sich der Rückgang der Insolvenzen deutlich abgeschwächt. (2017 minus 6,6 Prozent, 2016 minus sieben Prozent). Aufgrund von eben Konjunkturbremsen und der Zinswende sei ein weiterer Rückgang laut Creditreform fraglich.
Daher sollten Hoteliers, Gastronomen und auch MICE-Unternehmer eine (drohende) wirtschaftliche Krise nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nicht bei sich selbst, aber insbesondere auch nicht bei ihren Gästen und Geschäftspartnern: Unternehmen sollten dringend Vorkehrungen treffen, dass Zahlungsschwierigkeiten eines wichtigen Partners nicht auch sie übermäßig hart treffen. Denn allzu schnell kann sich, insbesondere bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen, eine kleine Delle zu einem tiefen Tal ausweiten – eben mit dem Schreckgespenst der Insolvenz am Ende des Wegs. Dieses Szenario gilt es natürlich zu verhindern.
Nehmen wir das absolut wahrscheinliche Beispiel eines Tagungszentrums, das eine nicht unerhebliche Anzahl an Veranstaltungstagen an einen wichtigen Kunden verkauft: für Seminare, Vertriebsveranstaltungen, Incentives. Dieser Kunde gerät nun, aufgrund eines schwierigen Marktumfeldes in seinem Bereich, in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das hat weitreichende Konsequenzen: Lieferungen und Dienstleistungen werden nicht mehr wie üblich angefordert, Rechnungen bleiben für längere Zeit oder dauerhaft offen, und Verbindlichkeiten werden nicht mehr zuverlässig bedient. Damit wird ein Gastgeber von jetzt auf gleich vom Lieferanten zum Gläubiger des Stammkunden, weil Ansprüche gegen den Schuldner bestehen.
Nun werden Hoteliers, Gastronomen und auch MICE-Unternehmer nicht bei der kleinsten Verzögerung gleich schwere Geschütze auffahren. Aber wenn sich die Anzeichen mehren, dass bei einem wichtigen Kunden etwas nicht in Ordnung ist, sollten sie einige Maßnahmen ergreifen, um sich selbst zu schützen. Zum einen sollten sie nicht einfach bei der Tagesordnung bleiben und immer weiter ihre Dienstleistungen erfüllen, auch wenn Rechnungen nicht mehr (zuverlässig) bezahlt werden. Denn damit türmen sich Ausgaben beim Unternehmen und es werden Kapazitäten gebunden, die möglicherweise nicht mehr kompensiert werden. Neben den üblichen Rückfragen beim Schuldner und der Organisation des Forderungsmanagements sollten auch Verträge überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, damit nicht zu viel Leistung ohne Bezahlung erbracht wird.
Zum anderen können Unternehmer im Gastgewerbe und Tagungsbereich auch darauf hinwirken, dass sein Geschäftspartner entsprechende Sanierungsmaßnahmen ergreift, um seine Krise abzuwenden. Denn in einem frühen Stadium lassen sich wirtschaftliche Schwierigkeiten in der Regel am besten lösen. Damit arbeiten Hoteliers, Gastronomen und auch MICE-Unternehmer daran, ihre eigene Substanz zu erhalten und weitere Geschäfte mit dem Kunden möglich zu machen.
Über die Autorin
Steuerberaterin Ute Logen ist Geschäftsführerin von ADK Consulting GbR mit Sitz in Düsseldorf, der auf Insolvenzdienstleistungen, Sanierung und Restrukturierung spezialisierten Einheit der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft ADKL (Abels Decker Kuhfuß & Partner mbB). Das Beratungsunternehmen wird sowohl in Insolvenz- als auch Restrukturierungsverfahren auf Seiten von Insolvenzverwaltern, Beratern und Gläubigern tätig. Ein Schwerpunkt liegt in der ganzheitlichen Beratung steuerlicher Fragestellungen insbesondere mit Bezug zum Insolvenzrecht bis hin zur Prozessführung über alle Instanzen hinweg und in der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen vor der Insolvenz. Weitere Informationen: www.adk-consulting.de
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