Mitarbeiterbeteiligung Mitarbeiterbeteiligung

Beteiligung durch Mitarbeiter: Welches Modell ist das richtige?

Gastronomie

Im gesamten Gastgewerbe besteht ein großes Problem: Unternehmen haben kaum noch Möglichkeiten, ausreichend qualifiziertes und motiviertes Personal zu gewinnen.

Daher kommen vermehrt innovative Konzepte zum Einsatz –von der Teamentwicklung mittels Naturerlebnissen bis hin zu New Work-Konzepten – um die Arbeitsatmosphäre zu modernisieren. Gleichmaßen interessant ist die Mitarbeiterbeteiligung. Hierunter ist – kurz gesagt – ein über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis auf partnerschaftlicher Grundlage zu verstehen. Diese kann sich auf die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung (zum Beispiel Fremdkapital und Eigenkapital) und die Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung, beispielsweise Ertragsbeteiligung oder Gewinnbeteiligung, erstrecken. Die Erfolgsbeteiligung ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Beteiligungsformen, die man in vier Gruppen einteilen kann: Ertrags-, Leistungs-, Gewinn- oder Wertsteigerungsbeteiligungen.

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Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine hohe Motivation für die Mitarbeiter, sich für den Unternehmenserfolg einzusetzen und immer bessere Ergebnisse zu erwirtschaften. Das folgt einem einfachen Prinzip: Wissen Arbeitnehmer, dass sie über ihr vereinbartes Gehalt hinaus unternehmerisch beteiligt werden, können Sie durch den Unternehmenserfolg ihr Einkommen erhöhen. Sie werden dadurch im wahrsten Sinne des Wortes zum „Mit-Unternehmer“, erreichen also den Status, den insbesondere Experten für Mitarbeiterentwicklung immer wieder fordern und der sich in der Praxis regelmäßig als sehr wirkungsvoll herausstellt.

Das mit Abstand am weitesten verbreitete Modell der Mitarbeiterbeteiligung ist die Gewinnbeteiligung. Dabei wird nochmals zwischen der Ausschüttungsgewinnbeteiligung, der Substanzgewinnbeteiligung und der Bilanzgewinnbeteiligung differenziert. Hierbei weist vor allem die Bilanzgewinnbeteiligung wesentliche Vorteile auf und ist in Deutschland die am häufigsten praktizierte Form der Erfolgsbeteiligung. Warum? Ganz einfach: Die Beteiligung am Unternehmenserfolg wird nur bei „schwarzen Zahlen“ fällig – also nur dann, wenn tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wird. Die genauen Modalitäten sollten durch eine Betriebs- und Dienstvereinbarung geregelt werden, um Interpretationsfehlern der Mitarbeiter vorzubeugen und feste Regeln aufzustellen, an denen sich alle Beteiligten orientieren können.

Die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung funktioniert zumeist über die sogenannte stille Beteiligung. Im Gegensatz zur klassischen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter kein Entscheidungs- und Mitbestimmungsrecht. Er haftet außerdem nicht mit seinem Vermögen, sondern lediglich in Höhe der in die Gesellschaft eingebrachten Vermögenseinlage. Der stille Gesellschafter tritt außerdem öffentlich nicht für das Unternehmen auf. Auf der anderen Seite erhalten Mitarbeiter durch die Stille Beteiligung das Recht auf Gewinnbeteiligung und Kontrolle und Einsicht über die Ertragslage des Unternehmens. Der große Vorteil für die Mitarbeiter ist dabei vor allem, dass die unternehmerische Rendite als Einkommen aus Kapitalvermögen gilt und somit sozialabgabenfrei gestellt wird. Steuerlich sind die Einnahmen grundsätzlich mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Der Höchststeuersatz beträgt derzeit 25 Prozent. Für die Unternehmen wiederum sind Gewinnanteile gewinnmindernde Betriebsausgaben, zudem erfahren sie eine Verbesserung der Kapitalstruktur und ein günstigeres Rating bei der Finanzierung.

Ebenso spannend kann für viele Unternehmen das Mitarbeiterdarlehen sein. Mitarbeiter erhalten dabei für ein Darlehen eine feste oder erfolgsabhängige Verzinsung, während das Darlehen über eine Bankbürgschaft oder Versicherung abgesichert wird. Zugleich verfügen Arbeitnehmer über keine Kontrollrechte und übernehmen keine Verlustbeteiligung. Das Mitarbeiterdarlehen verschafft eine hohe Sicherheit für Mitarbeiter, aber gleichzeitig auch nur einen geringen Motivationsschub – denn gerade bei festverzinslichen Darlehen spielt der Unternehmenserfolg keine Rolle.

Bei der Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligung kommt es also darauf an, dass Unternehmer gemeinsam mit den Mitarbeitern das ideale Modell finden. Es gibt in diesem Zusammenhang keine Standardlösung von der Stange. Das jeweilige Beteiligungsmodell sollte stets individuell entwickelt und auf die Bedürfnisse und Wünsche aller Beteiligten abgestimmt werden. Es ist nicht zielführend, wenn der Unternehmer ein Modell durchsetzt, das niemand will – auf der anderen Seite sollte der Unternehmer nicht über Gebühr belastet werden. Die Unternehmensentwicklung soll durch die Mitarbeiterbeteiligung gefördert und nicht limitiert werden. Daher ist die optimale Gestaltung mit einem gewissen – aber lohnenswerten – Aufwand verbunden.

Über den Autor

Steuerberater Daniel Hermes ist Partner der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt in Düsseldorf und Mitglied der Praxisgruppe Steuerrecht. Sein Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere die steuerliche Vermögens- sowie Nachfolgeplanung von Privatpersonen und Unternehmern und die Gestaltungsberatung bei Umstrukturierungen und Transaktionen. Daniel Hermes ist für seine nationalen und internationalen Mandanten auch in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten, der Abwehrberatung gegenüber der Finanzverwaltung sowie als Vertreter in finanzgerichtlichen Verfahren tätig. Weitere Informationen unter www.beiten-burkhardt.com
 
 
 
 
 
 


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