Bettensteuer für Hotelgäste sind mit Grundgesetz vereinbar

Karlsruhe billigt Bettensteuern

Übernachtungsgäste dürfen von Städten und Gemeinden auch künftig über eine sogenannte Bettensteuer zur Kasse gebeten werden. Das Bundesverfassungsgericht hält sogar eine Ausweitung der Abgabe auf Geschäftsreisende für rechtlich möglich, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mitteilten. Damit blieben Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg ohne Erfolg. (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.)

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