Stohn stellt Brandenburger Beherbergungsverbot infrage Stohn stellt Brandenburger Beherbergungsverbot infrage

Stohn stellt Brandenburger Beherbergungsverbot infrage

Hotellerie

In Brandenburg sind Übernachtungen in Hotels oder Pensionen tabu für Gäste aus Gebieten in Deutschland mit vielen Corona-Neuinfektionen. 

Gegen das Beherbergungsverbot der Brandenburger Regierung für Gäste aus deutschen Corona-Hotspots wird die Kritik lauter – auch aus den eigenen Reihen. SPD-Landtagsfraktionschef Erik Stohn forderte, die Regelung auf den Prüfstand zu stellen.

«Wenn die Infektionen vor allem bei privaten Feiern entstehen oder durch Ausbrüche in Krankenhäusern, dann sollten Besuchsregeln in den Einrichtungen wirksamer sein als ein Übernachtungsverbot für urlaubende Familien», sagte Stohn am Montag laut Mitteilung. Ein abgesagter Urlaub auf dem Land senke nicht die Zahl der Infektionen im privaten Umfeld. «Wir sollten (…) das Beherbergungsverbot überprüfen.»

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Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg erwägt juristische Schritte gegen die Regelung. Der Verband werde prüfen, ob «wir eine einstweilige Verfügung für Brandenburg ansetzen gegen das Beherbergungsverbot», sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke der Deutschen Presse-Agentur. Es sei nicht sinnvoll, wenn Gäste den Tag über eine Hochzeitsfeier feiern könnten, aber dann nicht übernachten dürften, wo sie niemanden ansteckten. Er warnte zugleich vor großen wirtschaftlichen Einbußen. Die Hoteliers bekämen bereits massenhaft Stornierungen herein, sagte Lücke.

Die rot-schwarz-grüne Landesregierung verteidigte das Verbot. «Wir verstehen, dass das Beherbergungsverbot für viele eine enorme Belastung darstellt», sagte Vize-Regierungssprecher Simon Zunk. «Angesichts der rasant steigenden Zahlen von Neuinfektionen gilt es aber, alles zu tun, um die Verbreitung einzudämmen.» Das Verbot, das es in Brandenburg seit Juni gebe, sei zwischen den Ländern damals so vereinbart worden. «Das Beherbergungsverbot ist aber kein Einreiseverbot», betonte der Sprecher. Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zur Erholung aber weiter möglich.

Ein Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellte einen Eilantrag gegen die Brandenburger Corona-Verordnung beim Verwaltungsgericht Potsdam. Gerichtssprecher Ruben Langer bestätigte den Eingang. Die «Märkische Allgemeine» berichtete am Montag, der Betrieb halte das Beherbergungsverbot für rechtswidrig, undurchführbar und unverhältnismäßig. Der Gerichtssprecher sagte, das Verwaltungsgericht habe darauf verwiesen, dass es Bedenken gegen die Zuständigkeit habe, weil sich der Antrag gegen die komplette Verordnung und nicht gegen einen Verwaltungsakt wende. In solch einem Fall sei das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuständig.

Wenn Gäste aus einer Stadt oder einem Landkreis in Deutschland mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Brandenburg kommen, dürfen sie seit Juni nicht in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätzen übernachten. Das Verbot gilt nicht, wenn die Besucher einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können, nur einen Ausflug machen oder einkaufen. Die meisten Bundesländer haben ähnliche Regelungen.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) verwies am Montag auf die Arbeit der Krankenhäuser. Sie stünden in der Corona-Pandemie vor einer erheblichen Belastung. «Zusammen mit dem Bund sind wir mit erheblichen Ausgleichszahlungen und der Förderung für neue Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeiten aktiv geworden», sagte Woidke beim Besuch des Krankenhauses Ludwigsfelde laut Mitteilung.

Hotspots in Brandenburg sind weiter der Landkreis Oder-Spree und die Stadt Cottbus. Dort gelten strengere Corona-Regeln mit Maskenpflicht in Büros und Gaststätten, wenn man nicht am Platz ist, sowie niedrigere Obergrenzen für private Feiern, weil die zahl neuer Ansteckungen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen den Wert von 35 übertroffen hat. Im Kreis Oder-Spree lag die Zahl bei 40,8, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit. Für Cottbus gab das Ministerium den Wert mit 37,1 an, nach Angaben der Stadt liegt er bereits bei 40.

Eine Kita in Altlandsberg im Kreis Märkisch-Oderland musste vorerst schließen. Wegen einer Corona-Infektion müssten zahlreiche Kontaktpersonen in Quarantäne, der Kitabetrieb könne nicht aufrechterhalten werden, teilte der Kreis mit. Am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus sind 18 Mitarbeiter und elf Schüler der Medizinischen Schule infiziert. Ein Patient sei an Covid-19 erkrankt. Die Tageskliniken öffneten wieder, geplante Operationen gebe es bis Freitag aber nicht.


Quelle: dpa
Bildquelle: Canva


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