Gastgewerbe prüft Vorgehen gegen Beherbergungsverbot Gastgewerbe prüft Vorgehen gegen Beherbergungsverbot

Gastgewerbe prüft Vorgehen gegen Beherbergungsverbot

Gastronomie Hotellerie

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Brandenburg prüft juristische Schritte gegen ein coronabedingtes Beherbergungsverbot.

«Wir werden prüfen (…), dass wir eine einstweilige Verfügung für Brandenburg ansetzen gegen das Beherbergungsverbot», sagte Brandenburgs Dehoga-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Es sei nicht sinnvoll, wenn Gäste tagsüber eine Hochzeitsfeier feiern könnten, aber nicht übernachten dürften, wo sie niemanden ansteckten. Der Verband rechnet wegen des Übernachtungsverbots für Gäste aus Corona-Hotspots mit großen wirtschaftlichen Ausfällen. Die Hoteliers bekämen bereits massenhaft Stornierungen herein.

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Ein Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellte einen Eilantrag gegen die Brandenburger Corona-Verordnung beim Verwaltungsgericht Potsdam. Gerichtssprecher Ruben Langer bestätigte den Eingang. Die «Märkische Allgemeine» aus Potsdam berichtete am Montag, der Betrieb halte das Beherbergungsverbot für rechtswidrig, undurchführbar und unverhältnismäßig. Der Gerichtssprecher sagte, das Verwaltungsgericht habe aber darauf verwiesen, dass es Bedenken gegen die Zuständigkeit habe, weil sich der Antrag gegen die komplette Verordnung und nicht gegen einen Verwaltungsakt wende.

Die meisten Bundesländer hatten am Mittwoch beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. In Brandenburg gilt dies seit Juni für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Gäste aus dem Nachbarland Berlin dürfen deshalb nicht mehr in Brandenburg übernachten. Besuche und Ausflüge sind aber noch erlaubt. Die Kritik am Beherbergungsverbot nimmt zu.


Quelle:dpa
BIldquelle:canva


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