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Hoteliers & Co.: Gewerbeversicherungen regelmäßig überprüfen

Hotellerie

Viele Gewerbeversicherungen werden irgendwann einfach abgeschlossen und nie mehr aktualisiert. Das birgt entsprechende Gefahren für Unternehmen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass gerade die Gewerbesachversicherer in neuen Tarifen die Leistungen erhöht und die Preise gesenkt haben.

Die Wirtschaft befindet sich in einem ständigen dynamischen Wandel. Die Märkte ändern sich, Innovationen kommen und gehen, Trends werden zu Megatrends oder verschwinden wieder zügig. Das trifft auch die Unternehmen, wie sich jetzt in der Corona-Pandemie in nie dagewesenem Maße gezeigt hat. Daher müssen Unternehmer in Hotellerie, Gastronomie und MICE sich immer wieder neu justieren, ihre Geschäftsmodelle anpassen und bisherige Strukturen überdenken – vor allem aus strategischer und betriebswirtschaftlicher Sicht.

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Das betrifft denn auch das gesamte Versicherungsportfolio, insbesondere im gewerblichen Bereich. Viele Gewerbeversicherungen werden irgendwann einfach abgeschlossen und nie mehr aktualisiert. Das birgt entsprechende Gefahren. Zum einen sind die versicherten Leistungen nicht mehr zeitgemäß, die Tarife sind oftmals in Altverträgen teurer als bessere Verträge aus der neuen Tarifgeneration. Eine weitere Gefahr ist eine drohende Unterversicherung, wenn die Verträge nicht regelmäßig aktualisiert werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass gerade die Gewerbesachversicherer in neuen Tarifen die Leistungen erhöht und die Preise gesenkt haben. Das Problem für Unternehmen: Die Gesellschaften weisen Unternehmen auf Neuerungen zu selten hin, zumeist, weil die Verträge ja ohnehin laufen und es für die Versicherer keinen Anlass gibt, den Unternehmen entgegenzukommen. Wer hier nicht regelmäßig die Versicherungssituation überprüft, läuft Gefahr, im Schadensfall weniger Leistung für einen überhöhten Beitrag zu erhalten.

Um das zu verdeutlichen: Bei Gebäude-, Inhalts- oder Betriebshaftpflichtversicherungen sind in der neuen Tarifgeneration häufig höhere Versicherungssummen enthalten, der Einsatz von Drohnen ist oft mitversichert, die grobe Fahrlässigkeit findet eine bessere Berücksichtigung, einzelne Versicherungsobergrenzen sind höher, und vieles mehr. Neue Tarife enthalten daher bei vielen Versicherern auch eine sogenannte „Update-Garantie“. Das bedeutet, dass hier dauerhaft eine Leistungsverbesserung automatisch vom Versicherungsunternehmen durchgeführt werde, wenn es zum Vorteil des Kunden sei. Daher stellt sich für Unternehmer die Frage: Wissen sie, ob ihre Tarife diese Klausel enthalten? Die Antwort ist: nein! Das wissen Unternehmer aber eben oftmals nicht und bleiben daher bei ihren bestehenden Policen, die nicht von Vorteil für sie sind.

Eine ganz andere Lösung für Unternehmen können auch sogenannte Compact- oder All inclusive Policen bieten. Diese aktualisieren sich selbständig und verfügen über einfache Regelungen zum Verzicht auf Unterversicherung, entweder durch eine Umsatztarifierung oder durch sehr hochgesteckte Entschädigungsgrenzen.

Genauso gefährlich ist die klassische Unterversicherung. Diese kann laut dem Gewerbespezialisten immer dann auftauchen, wenn Unternehmen expandieren, anbauen oder investieren. Im schlimmsten Falle versagt die Versicherung die Leistung, weil schlichtweg der vergrößerte Umfang nicht inbegriffen ist. Man muss sich nur vorstellen, dass ein Hotelier den Wellnessbereich erweitert und dieser beim nächsten Sturm überflutet und stark beschädigt wird. Ist diese Erweiterung nicht in den Versicherungsschutz integriert, hat die Versicherung keinen Grund für die Schadensübernahme. Es ist daher erste Pflicht für Unternehmer in Hotellerie, Gastronomie und MICE, sich regelmäßig mit dem Versicherungsberater über Entwicklungen auszutauschen – und der Berater muss in der Lage sein, diese Themen individuell zu erfassen und gemeinsam mit den Gesellschaften für eine Optimierung der Policen zu sorgen.

Ein weiteres Beispiel sind Rechtsschutzversicherungen. Hierbei kann eine Vertragsaktualisierung sogar gefährlich sein, sodass bestimmte Leistungsbereiche nicht mehr mitversichert sind. Daher sollten Unternehmer insbesondere auch Rechtsschutzversicherungen regelmäßig prüfen lassen. Auch diese Situation kann man durch einen Experten lösen, der über Möglichkeiten verfügt, neue Verträge mit Besserstellungsgarantie auszugestalten. Das bedeutet, dass bestehende Leistungen, die im neuen Tarif nicht versichert wären, mit entsprechendem Nachweis dennoch in den neuen Tarif übernommen werden können.

Über den Autor

Sven Cyganek ist Spezialist für Gewerbeversicherung der compexx Finanz AG, einem Expertennetzwerk für Finanzdienstleistungen. Die compexx Finanz AG verfolgt seit der Gründung vor 15 Jahren ein Allfinanzkonzept und betreut mittlerweile mehr als 60.000 Kunden in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um Vermögen, Versicherung und Vorsorge. Das Unternehmen gehört mehrheitlich zur Versicherungsgruppe die Bayerische.


Bildquelle: pixabay


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