An den Feiertagen Verwandte in Berlin besuchen, aber im Hotel übernachten. Der Senat will Übernachtungen über Weihnachten zulassen.
Berlin sollte private Übernachtungen in Hotels aus Sicht der Branche über Weihnachten komplett freigeben. Der Senat plant bislang, Hotels nur für Privatleute auf Verwandtenbesuch zu den Feiertagen zu öffnen. «Das können wir nicht kontrollieren, wir sind keine Polizei und kein Ordnungsamt», sagte Thomas Lengfelder, der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Berlin. «Man sollte sagen: Vom 23. bis 27. Dezember sind touristische Übernachtungen erlaubt.» Viele Gäste seien ohnehin nicht zu erwarten.
Der Dehoga kritisierten Überlegungen des Senats, Hotels für Menschen zu öffnen, die wegen einer Corona-Erkrankung oder als enge Kontaktperson zeitweise in Quarantäne müssen. Viele offene Fragen wären besser im Vorfeld geklärt worden, sagte Lengfelder der Deutschen Presse-Agentur.
«Wer soll die Quarantäne-Gäste einchecken? Wie läuft die Versorgung? Ist medizinisches Personal vor Ort? Ist ein Sicherheitsdienst vor Ort? Wie werden die Zimmer gereinigt?» Es sei auch unklar, wie die Quarantäne-Gäste von den übrigen Gästen getrennt werden.
Hotels und Pensionen dürfen seit Anfang November keine Touristen mehr aufnehmen, nur Geschäftsreisende sind zugelassen. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus gebremst werden.
«Weit unter zehn Prozent der Zimmer sind belegt, es ist eine Katastrophe», sagte Lengfelder. Manche Hotels hätten ganz geschlossen. In einer nicht repräsentativen Blitz-Umfrage des Verbands unter 100 Betrieben waren es 30.
Auch Ferienwohnungen sind für Touristen tabu. Nach Recherchen des RBB nehmen das aber nicht alle Vermieter besonders genau. Und die Kontrolle ist schwierig. So gehe der allgemeine Ordnungsdienst (AOD) weiter im Rahmen seiner Möglichkeiten in Hotels, Hostels und Pensionen und prüfe die Anwesenheitslisten, erklärte die zuständige Stadträtin in Mitte, Ramona Reiser.
Die Mitarbeiter können demnach aber nur den öffentlich zugänglichen Raum kontrollieren. «Für private Wohnungen hat der AOD kein Betretungsrecht.» Senat und Bezirke kämpfen noch immer um die Herausgabe von Daten durch Airbnb.
Der Ferienwohnungsvermittler teilt mit, die Nutzer über die Reisebeschränkungen zu informieren und Fragen im Kundenservice zu beantworten. Sicherheit habe «oberste Priorität». Zugleich erklärte Airbnb, kein Unterkunftsanbieter und kein Reisevermittler zu sein.
Der Dehoga geht davon aus, dass in Ferienwohnungen wenn überhaupt nur wenige Urlauber unterschlüpfen. Schließlich seien Bars, Restaurants und Kultureinrichtungen geschlossen.
Quelle:dpa
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