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Das Wirtschaftsrecht nicht auf die leichte Schulter nehmen

Gastronomie Hotellerie

Hoteliers und Gastronomen sind Gastgeber, die für das Wohl ihrer Gäste da sind. Sie wollen ihnen eine gute Zeit geben, sorgen für Genuss und fröhliche Stimmung, schaffen Treffpunkte und den Raum fürs gesellige Beisammensein.

Kurzum: Sie nehmen eine wichtige soziale und gesellschaftliche Rolle ein. Und sie sind in der Regel Hands-on-Unternehmer, die anpacken, eigene Entscheidungen treffen und gewohnt sind, sich nicht von ihrem Weg abbringen zu lassen.

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Aber genauso sind sie natürlich auch wirtschaftlich denkende und handelnde Unternehmer, die den ökonomischen Erfolg ihrer Betriebe sicherstellen und langfristig tragfähige Ergebnisse erwirtschaften wollen und müssen. Deshalb müssen Hoteliers und Gastronomen auch handeln wie Unternehmer. Und dazu gehört, im richtigen Moment auch die richtige Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn gerade komplexe rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen lassen sich im Alltag nicht ohne Weiteres klären, sollen wirklich professionelle Ergebnisse bei bestmöglich reduziertem Risiko geschaffen werden.

Das folgt dem Motto: Im Alltagsgeschäft und bei der Unternehmensentwicklung warten zahlreiche Stolpersteine im Wirtschaftsrecht auf Hoteliers und Gastronomen. Stolpersteine, die kostspielig werden können, werden sie nicht rechtssicher aus dem Weg geräumt. Es ist kaum möglich, alle rechtlichen Fragestellungen aufzuzählen, mit denen sich gastgewerbliche Unternehmer im Laufe ihrer Selbstständigkeit möglicherweise befassen müssen. Einige Punkte sind jedoch immer wiederkehrend – und zum Teil von höchster Brisanz.

Das sind zum Beispiel alle Fragestellungen rund um Immobilie und Pacht – ganz typisch für gastgewerbliche Unternehmer, deren Betrieb immer mit einer Immobilie verknüpft sind. Aber sowohl Eigentümer als auch Mieter stehen mit ihren Objekten oft vor Problemen. Das können schwierige Vertragssituationen sein, erst spät auffällig gewordene Baumängel im Bestand, Mietrechtsangelegenheiten, Haftungsfragen und vieles mehr. Wer dabei nicht auf fachlich versierte Rechtsberatung setzt, findet sich nicht nur leicht vor Gericht wieder, sondern setzt auch finanzielle Ressourcen aufs Spiel.

Typische Fragen im Bau- und Immobilienrecht für Hoteliers, Gastronomen und auch MICE-Unternehmer sind: Wann ist ein Kauf- oder Pachtvertrag wirklich wasserdicht? Welche Papiere müssen vorgelegt und geprüft werden? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Eigentümer, Käufer und Pächter aus einem Vertrag? Welche Möglichkeiten und Grenzen für die Entwicklung einer Immobilie haben Hoteliers? Wie gehen sie mit Streitigkeiten und Schwierigkeiten um? Haben sie alle Details zu Kommunalrecht, Planungsrecht, Umweltrecht und Vergaberecht bei ihrem Projekt im Blick?

Um dies zu konkretisieren: Kauft ein Hotelier ein Nachbargrundstück für einen Anbau, sollten vertraglich Regelungen beispielsweise für den Fall getroffen werden, dass sich in der späteren Bauphase ein Umweltschaden aus der Vergangenheit herausstellt. Sichert sich ein Unternehmer nicht rechtlich gegen solche Probleme ab, droht das Bauvorhaben zu einem Groschengrab zu werden.

Auf einen versierten Rechtsanwalt zu verzichten heißt, sich vielfältigen Risiken auszusetzen, die Unternehmen und Vermögen gefährden können. Sicher, der sorgfältig ausgewählte rechtliche Berater muss dem Hotelier oder Gastronom nicht jeden Tag über die Schulter schauen. Aber bei speziellen Fragestellungen ist er der richtige Ansprechpartner. Und dann spielt auch das Honorar keine Rolle mehr, vor dem sich so viele Unternehmen insgeheim fürchten.

Über den Autor

Dirk Hermanns ist mit der Marke ihrhotelrecht.de Rechtsanwalt für alle rechtlichen Fragen im Wirtschaftsrecht, die sich im Rahmen des Betriebs eines Hotels oder MICE-Unternehmens stellen. Neben dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berät Dirk Hermanns gastgewerbliche Unternehmer im Allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht und im gesamten Immobilienrecht. Weitere Informationen unter www.ihrhotelrecht.de
 
 
 


Bildquelle: Canva


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