Grand Metropolitan Hotels bereitet Schadensersatzklage gegen das VZB vor

Grand Metropolitan Hotels bereitet Schadensersatzklage gegen das VZB vor

Hotellerie

Nach dem Ende des Joint Ventures mit dem Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin-Brandenburg (VZB) stehen nun Haftungsfragen und Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe im Mittelpunkt.

Nach der Auflösung des Joint Ventures mit dem VZB in den Niederlanden reicht die Kingstone Capital Holding AG am Landgericht Berlin eine Feststellungsklage gegen das VZB ein. Ein Forderungsschreiben wurde bereits an das Versorgungswerk übermittelt. Das Joint Venture befand sich nach Angaben des Unternehmens in einem Deadlock. Demnach habe das VZB ein Vergleichsangebot der Kingstone Capital Holding Limited zur Übernahme der Anteile zum Kaufpreis in Höhe der ursprünglichen Einlagesumme des VZB abgelehnt, obwohl – wie die *WELT kürzlich berichtete – die Beteiligung vom VZB intern bereits vollständig abgeschrieben worden sei. Nach Auffassung der WELT sei dadurch auf einen Betrag von 18 Millionen Euro verzichtet worden. Das Angebot an das VZB, die Anteile von Kingstone Capital Limited zu übernehmen, wurde von Seiten des VZB ebenfalls ausgeschlagen. Darüber hinaus habe das VZB eine Kapitalerhöhung bei Grand Metropolitan Hotels sowie weitere Gesellschafterbeschlüsse verhindert, die das operative Tagesgeschäft betroffen hätten. „Eine sinnvolle Zusammenarbeit war unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich“, erklärt Martin R. Smura, Gründer der Grand Metropolitan Hotels Group.

Anzeige
Estrel

Mit der nun eingeleiteten juristischen Aufarbeitung rücken nach Auffassung des Unternehmens auch Vorgänge in den Fokus, die erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Joint Ventures gehabt hätten. Demnach reichte das VZB die Petition zur Unternehmenskammer in Amsterdam unter der Bezeichnung einer vollrechtsfähigen juristischen Person als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ ein, obwohl den vertretenden Rechtsanwälten nach Auffassung des Unternehmens bekannt gewesen sei, dass das Kammergericht Berlin bereits mit Beschluss vom 19. Februar 2026 (Az. 18 UH 20/25, Rdnr. 49 ff.) festgestellt hat, dass das VZB keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Wörtlich heisst es in dem Beschluss: „Bei dem Antragsteller handelt es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts.“ Weiter führt das Gericht aus, dass das VZB „keine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern eine teilrechtsfähige, aber unselbstständige Einrichtung innerhalb der Zahnärztekammer Berlin“ ist. Vor diesem Hintergrund sieht sich das Unternehmen veranlasst, das VZB für sämtliche Schäden haftbar zu machen, die aus der nach seiner Darstellung unberechtigten Petition entstanden sind. Ausserdem bereitet Grand Metropolitan Hotels eine weitere Klage vor, um die aus ihrer Sicht unrechtmässige Nutzung des Namens Grand Metropolitan Hotels durch das Joint Venture zu unterbinden.

Zudem besteht weiterhin keine Einigung zwischen dem gerichtlich bestellten Verwalter, den neuen Eigentümern und dem VZB über die weitere Finanzierung des Joint Ventures. Sollte keine Lösung gefunden werden, müssten nach Unternehmensangaben Bilanzwerte von über 100 Millionen Euro abgeschrieben werden, da eine Insolvenz unvermeidbar werden würde, wobei nach Informationen der Gesellschaft ein Angebot der neuen Eigentümer vorliegt, eine Finanzierung bereitzustellen. Dieses wurde aber von der Interimsgeschäftsführung noch nicht akzeptiert. Das am 30.06.2026 geschlossen zurückgetretene Management der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. bewertet die bei dem Handelsgericht vorgetragenen Anschuldigungen als unbegründet, rufschädigend und sachlich falsch.

Nach Angaben des Unternehmens stütze sich der am 16. Juli 2026 gefasste Gerichtsbeschluss teilweise auf eine im Beschluss zitierte, jedoch im August 2025 bereits gerichtlich in seiner urspünglichen Form untersagte Berichterstattung der Wirtschaftswoche (Urteil des Landgerichts München I vom 07.08.2025, Az.: 26 O 5420/25), die dem holländischen Gericht von den Anwälten der Grand Metropolitan Hotels Holding BV vorgelegt worden sei.

Auch die nachträglich vom VZB in Frage gestellte Werthaltigkeit der IP Genesys AI weist Grand Metropolitan Hotels entschieden zurück. Nach Angaben des Unternehmens wurde der Wert der IP auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Kaufpreises von 100 Millionen Euro angesetzt. Zugleich verweist das Unternehmen darauf, dass sich das damalige VZB-Management, das im Jahr 2023 die Investitionsentscheidung für die Beteiligung am Joint Venture mit Kingstone Capital getroffen habe, finanziell nicht am Erwerb der Genesys AI beteiligt waren. Dies werde auch durch Aussagen der damals verantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsausschusses des VZB bestätigt.

Walter C. Neumann, Chief Executive Officer der Grand Metropolitan Hotels Group, erklärt: „Die heutige Führung des VZB stellt Vermögenswerte in Frage, an deren Erwerb sich das VZB seinerzeit nicht beteiligt hat. Gleichzeitig erkennen wir keine Strategie, bestehende Werte zu erhalten oder neue Werte aufzubauen. Stattdessen werden erhebliche Mittel für die Finanzierung von Streitigkeiten eingesetzt – das kann man beispielsweise im internen VZB-Forum ‚Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e.V.‘ nachlesen. Diese Entwicklung können wir als ehemaliger Partner aus eigener Erfahrung bestätigen.“

Kritisch bewertet Grand Metropolitan Hotels auch die Kommunikation des Konflikts. Nach Auffassung des Unternehmens werde die Auseinandersetzung öffentlich zum Nachteil aller Beteiligten geführt und das Narrativ des VZB augenscheinlich wiederholt durch dasselbe Medium begleitet. Trotz der deutlichen Differenzen blickt Grand Metropolitan Hotels auf eine ursprünglich erfolgreiche Zusammenarbeit zurück und bedauert deren Entwicklung ausdrücklich. Aus Sicht der Hotelgruppe wurden dadurch vermeidbar Vermögenswerte zerstört. Im Mittelpunkt stehen nun Schadensersatzforderungen, die nach eigener Einschätzung ein Volumen im dreistelligen Millionenbereich erreichen werden.


Quelle: Grand Metropolitan Hotels


PREGAS
Die PREGAS Redaktion veröffentlicht aktuelle Branchennews, Unternehmensmeldungen und Informationen aus Hotellerie, Gastronomie, MICE und Hospitality.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert