Corona und Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsbedingungen sind entscheidend
Muss die Betriebsschließungsversicherung zahlen, wenn Betriebe wegen behördlicher Restriktionen im Sinne des Gesundheitsschutzes nicht öffnen dürfen? Laut dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kommt es bei der Beantwortung dieser Frage auf die konkrete Formulierung in den Versicherungsbedingungen an und ob diese auch klar und verständlich ist.
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