Hoteliers und Co.: Vorsicht beim Berliner Testament
Das Berliner Testament als Instrument zur gegenseitigen Erbeinsetzung ergibt durchaus Sinn, damit nach dem des zuerst versterbenden Ehegatten der Überlebende Alleinerbe wird. Das kann eine sinnvolle Regelung zur Vermögenssicherung sein, auch bei Unternehmern. Aber es sind einige steuerliche Details zu beachten.
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