12.18. Investment Management beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

12.18. Investment Management beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Hotellerie

Die 12.18. Investment Management GmbH hat beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Unternehmen will seine Beteiligungs- und Finanzierungsstrukturen im Rahmen des Verfahrens neu ordnen. Für die Hotellerie ist dabei entscheidend: Nach Angaben von 12.18. betrifft der Antrag ausschließlich die Investment Management GmbH. Die operativen Gesellschaften der Gruppe seien rechtlich eigenständig und nicht Gegenstand des Verfahrens.

Die 12.18. Investment Management GmbH steht vor einer umfassenden finanziellen und strukturellen Neuordnung. Am 13. August 2026 hat die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

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Geschäftsführer Uwe Drangmeister bleibt im Amt und wird im Verfahren von der Kanzlei KebekusPartner unterstützt.

Für die Hotelbranche ist die Nachricht vor allem deshalb relevant, weil die 12.18. Investment Management GmbH über Beteiligungen und Projekte in den Bereichen Hotellerie, Hospitality, Immobilien und Projektentwicklung verfügt. Zum Beteiligungsportfolio gehören beziehungsweise gehörten unter anderem Aktivitäten und Gesellschaften auf Ibiza, Sardinien, Sylt, Teneriffa und in Roxburghe.

Insolvenzverfahren betrifft Investment Management GmbH

Wichtig für die Einordnung: Nach Angaben des Unternehmens ist nicht die gesamte 12.18.-Gruppe Gegenstand des Insolvenzverfahrens.

Der Antrag auf Eigenverwaltung betrifft ausschließlich die 12.18. Investment Management GmbH, die derzeit fünf Mitarbeitende beschäftigt. Die weiteren Gesellschaften der 12.18.-Gruppe seien rechtlich eigenständige Unternehmen und nicht Gegenstand des Verfahrens. Sie würden regulär fortgeführt.

Damit handelt es sich nach der vorliegenden Mitteilung nicht um ein Insolvenzverfahren über die Hotelbetriebe selbst. Für Kunden, Gäste und Geschäftspartner der operativen Gesellschaften soll es keine Änderungen geben. Auch bestehende Ansprechpartner und Abläufe bleiben nach Angaben des Unternehmens unverändert.

Für die Hotellerie ist das Verfahren dennoch relevant. Denn die Investment Management GmbH hält beziehungsweise steuert Beteiligungen in verschiedenen Bereichen der Hotel- und Immobilienwirtschaft. Welche Auswirkungen die nun eingeleitete Neuordnung auf diese Beteiligungen haben wird, dürfte daher zu den zentralen Fragen des weiteren Verfahrens gehören.

Schwieriges Marktumfeld und fehlende Liquidität

Als Hintergrund für den Antrag nennt 12.18. ein insgesamt schwieriges Marktumfeld. Zuletzt sei es der Gesellschaft nicht mehr möglich gewesen, die für einen unveränderten Geschäftsbetrieb erforderliche Liquidität rechtzeitig aus Teilverkäufen zu realisieren.

In den vergangenen Jahren hatte es nach Angaben des Unternehmens wiederholt Veränderungen bei der Struktur und strategischen Ausrichtung der Gesellschaft gegeben. Nun sollen im Rahmen der Eigenverwaltung die bestehenden Beteiligungen, Finanzierungsstrukturen und weiteren Handlungsoptionen überprüft werden.

Damit rückt insbesondere die Frage in den Mittelpunkt, wie das Beteiligungsportfolio künftig finanziert und strukturiert werden kann.

„Die Eigenverwaltung schafft den rechtlichen Rahmen, um die bestehenden Strukturen geordnet zu überprüfen und die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Im Mittelpunkt steht dabei der bestmögliche Erhalt vorhandener Werte“, erklärt Uwe Drangmeister, Geschäftsführer der 12.18. Investment Management GmbH.

Was bedeutet das für die Hotelbeteiligungen?

Für die Hotellerie dürfte nun vor allem interessant werden, ob und wie sich die Eigentums- und Finanzierungsstrukturen einzelner Hotelbeteiligungen verändern.

Die aktuelle Mitteilung macht hierzu noch keine konkreten Angaben. Sie nennt vielmehr die Überprüfung der Beteiligungen und Finanzierungsstrukturen als Bestandteil des nun eingeleiteten Verfahrens.

Damit sind grundsätzlich verschiedene Optionen denkbar. Beteiligungen könnten neu strukturiert, Finanzierungen angepasst oder möglicherweise auch einzelne Beteiligungen veräußert werden. Ob es dazu tatsächlich kommt und welche konkreten Gesellschaften betroffen sein könnten, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht sagen.

Gerade bei Hotelimmobilien und Hospitality-Projekten können Veränderungen bei Eigentums- und Finanzierungsstrukturen von größerer Bedeutung sein. Welche konkreten Auswirkungen sich aus dem Eigenverwaltungsverfahren ergeben, dürfte daher auch für die Hotelbranche im weiteren Verlauf von Interesse sein.

Operative Gesellschaften sollen regulär fortgeführt werden

Für Kunden, Gäste und Geschäftspartner der operativen Gesellschaften ergeben sich nach Angaben von 12.18. keine Änderungen. Der Geschäftsbetrieb wird wie gewohnt fortgeführt, bestehende Ansprechpartner und Abläufe bleiben unverändert.

Die Eigenverwaltung ist ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsinstrument. Die Geschäftsführung bleibt dabei im Amt und führt das Unternehmen unter rechtlicher Aufsicht und Begleitung weiter. Der vorläufige Sachwalter überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger.

Für die operativen Gesellschaften der 12.18.-Gruppe ist nach der vorliegenden Mitteilung somit zunächst eine reguläre Fortführung vorgesehen.

Wie sich die Beteiligungs- und Finanzierungsstrukturen der 12.18. Investment Management GmbH im weiteren Verfahren entwickeln werden, ist derzeit offen.

Alexandra Bergerhausen
Alexandra Bergerhausen ist Herausgeberin von PREGAS, dem Fachmedium für Hotellerie, Gastronomie und MICE-Branche. Seit vielen Jahren begleitet sie die Branche als Netzwerkerin, Medienpartnerin und Unternehmerin. Mit PREGAS macht sie Menschen, Unternehmen und Ideen sichtbar und berichtet über aktuelle Entwicklungen, Trends und Themen der Hospitality-Welt.

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