Die Mehrwegpflicht im Gastgewerbe sollte zu weniger Verpackungsmüll führen. Geklappt hat das bisher kaum. Der Dehoga Hessen-Präsident sieht dafür einen einfachen Grund.
Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegpflicht für Gaststätten und Restaurants in Hessen – angewandt wird sie allerdings kaum. Die Pflicht sei eine «lame Duck», eine lahme Ente, meint der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Hessen (Dehoga), Robert Mangold. «Die Idee war gut und richtig. Die Umsetzung nicht», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Mehrwegbehälter werden nur sporadisch von der Kundschaft angefordert.»
Mangold plädierte für eine Pfandlösung: «Mehrweg muss richtig verpfändet werden. Man muss einen Obolus zahlen für Einwegverpackungen», nur so könne das Modell funktionieren und würden Mehrwegverpackungen von den Gästen angenommen werden.
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit 1. Januar 2023 neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten – sofern sie Einwegverpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrwegalternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Quelle: dpa
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