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Abgasskandal: Hoteliers können wirtschaftlichen Schaden bei Fahrzeugen vermeiden

Hotellerie

Es ist gerade in der gehobenen Hotellerie, aber auch in der Ketten- und Systemgastronomie und in vielen MICE-Unternehmen üblich, dass Mitarbeiter mit Firmenfahrzeugen ausgestattet werden. Das sind nicht nur Vertriebsmitarbeiter, auch Führungskräfte erhalten oft einen Dienstwagen als Gehaltsbestandteil.

Der Anteil von Dieselfahrzeugen ist dabei traditionell sehr hoch: Für Vielfahrer ergibt ein Diesel aufgrund des geringeren Verbrauchs und der günstigeren Preise für den Treibstoff absolut Sinn. Und viele Firmen haben ihre Fahrzeuge für die Dienstwagenflotte gekauft. Das ist derzeit doppelt ärgerlich: Denn mehrere Millionen Fahrzeuge sind in Deutschland vom Dieselabgasskandal betroffen. Aktuell stehen vor allem Volkswagen mit den Marken Audi, Skoda und Seat, Porsche BMW und Mercedes-Benz in der Diskussion. Allein der Mercedes-Abgasskandal trifft derzeit rund drei Millionen PKW der Schadstoffklassen 5 und 6, und weltweit sollen fast elf Millionen Volkswagen-Diesel inklusive Tochtermarken betroffen sein, davon etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge in Deutschland.

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Im Rahmen von Rückrufaktionen wollen die Hersteller mit Teiletausch und Software erreichen, dass die Fahrzeuge weniger Schadstoffe ausstoßen. Experten sind aber nicht davon überzeugt, dass dies etwas ändert. Heute kann niemand sagen, ob und wie sich diese Maßnahmen auf Leistung und vor allem Lebensdauer der betroffenen Maschinen auswirken. Aus Sicht vieler Experten wird der Mangel dadurch nicht abgestellt, sondern durch neue Mängel ersetzt.

Das hat zu schweren wirtschaftlichen Schäden geführt, gerade auch bei Unternehmensflotten – denn mit Manipulationssoftware ausgestattete Dieselfahrzeuge sämtlicher Hersteller müssen massive Wertverluste hinnehmen. Unternehmen haben dadurch je nach Größe ihrer gekauften Flotte erhebliche Liquidität gebunden, aber der ursprünglich errechnete Vermögenswert hat sich durch den Skandal stark reduziert. Beim Verkauf oder Eintausch ihrer Dieselfahrzeug müssen Unternehmen drastische Abschläge zum eigentlich kalkulierten Restwert hinnehmen.

Käufer haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge gegen eine hohe finanzielle Kompensation zurückzugeben und so ihre Verbraucherrechte durchzusetzen. Der Hintergrund: Inzwischen liegen zahlreiche Urteile vor, die bestätigen, dass sich beispielsweise Volkswagen durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch diverse Oberlandesgerichte haben diese Sichtweise durch Urteile und Hinweisbeschlüsse bestätigt. Schadensersatzansprüche gegen VW können nach wie vor geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für Mercedes-Benz-Fahrzeuge. Auch ohne offiziellen Zwangsrückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt kann ein Fahrzeug mit Dieselmotor und Schummelsoftware gegen Entschädigung des Eigners zurückgegeben werden.

Unternehmen können sich dadurch von stark im Wert beschädigten Fahrzeugen trennen und die Flotte neu ausrüsten. Der Kaufpreis wird – grob gesprochen – allenfalls um einen bestimmten Faktor reduziert, der sich gegebenenfalls ausschließlich aus der Laufleistung errechnet. Anspruchserhöhend sind als Ausgleichsposition auch die sogenannten Entziehungszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von vier Prozent pro Jahr zu berücksichtigen, die sich häufig auch auf viele tausend Euro belaufen. Dadurch ist es in der Regel so, dass Unternehmen die Fahrzeuge weitestgehend kostenfrei genutzt haben. Das bezieht sich übrigens nicht nur auf Fahrzeugen älterer Baujahre. Nach brisanten Recherchen der SWR sind auch die neueren VW-Dieselmotoren des Typs EA288 mit der Schadstoffklasse Euro 6 von Abgasmanipulationen betroffen.

Das sollten Hoteliers, Gastronomen und MICE-Unternehmer natürlich prüfen lassen, um gegebenenfalls eine finanzielle Kompensation einzufordern. Die gerichtlich angeordnete PKW-Rückgabe inklusive Schadenersatzzahlungen ist eine gute Lösung, wirtschaftlichen Schäden vorzubeugen, und die Aussichten auf einen positiven Ausgang vor Gericht sind sehr hoch.

Über den Autor

Dr. Gerrit W. Hartung ist Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mönchengladbach. Die Kanzlei ist auf Massenschadenfälle spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde mit der Erfahrung aus mehr als 1.500 Rückgabefällen und betreut auch Unternehmen bei der Rückgabe von Dieselfahrzeugen. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

 
 


Bildquelle: Canva


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