EU-EmpCo-Richtlinie setzt neue Massstäbe für glaubwürdige Nachhaltigkeit in der Hotellerie

EU-EmpCo-Richtlinie setzt neue Massstäbe für glaubwürdige Nachhaltigkeit in der Hotellerie

Hotellerie

Swissfeel erfüllt die künftigen Anforderungen bereits heute: Wissenschaftlich belegte Nachhaltigkeitsaussagen stärken ESG-orientierte Entscheidungen von Betreibern und Investoren.

Nachhaltigkeit gilt branchenübergreifend als kaufentscheidender Faktor. Gleichzeitig wächst jedoch die Unsicherheit auf Kundenseite hinsichtlich der Belastbarkeit ökologischer Produktversprechen, da nicht immer klar erkennbar ist, welche Aussagen belastbar belegt sind und welche lediglich kommunikative Zuspitzungen darstellen. Die neue EU-EmpCo-Richtlinie verschärft nun europaweit die Vorgaben an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und setzt damit einen verbindlichen Rahmen gegen Greenwashing. Für Anbieter im Hotelmarkt bedeutet dies einen grundlegenden Wandel: Ökologische Claims müssen künftig wissenschaftlich belegbar, vergleichbar sowie verifizierbar sein. Besonders relevant ist diese Entwicklung für produktnahe Ausstattungsbereiche wie die Matratze, die gleichermassen Komfort-, Hygiene- und Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen muss. 

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Vor diesem regulatorischen Hintergrund positioniert sich Swissfeel frühzeitig regelkonform und entspricht den verschärften Vorgaben bereits heute. „Nachhaltigkeit wird mehr und mehr zu einem ‚Must-have‘. Und das ist gut so. Wo immer ein Beitrag geleistet werden kann, damit künftige Generationen ihre Lebensgrundlagen nicht verlieren, muss dies auch geschehen. Doch sehen wir jeden Tag, wie Unternehmen sich mit dem Grün der Nachhaltigkeit schmücken, ohne ihre ökologischen Aussagen glaubwürdig zu belegen. Deshalb begrüssen wir ausdrücklich die EU-EmpCo-Richtlinie“, so Swissfeel-Inhaber Philipp Hangartner.

Auch aus wissenschaftlicher Perspektive wird die regulatorische Neuausrichtung als notwendig bewertet. Prof. Dr. Sandra Rochnowski, Nachhaltigkeitsexpertin für die Hotellerie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, betont: „Die EmpCo-Richtlinie schafft einen dringend benötigten Rahmen für Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit. Nachhaltigkeitskommunikation wird damit stärker faktenbasiert und für Unternehmen wie Verbraucher gleichermassen transparenter.“

Mit der EmpCo-Richtlinie – Directive on Empowering Consumers for the Green Transition – konkretisiert die Europäische Union nun verbindliche Standards für Umweltclaims. Die Anforderungen der EU-EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 werden in Deutschland mit Wirkung zum 27. September 2026 in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert und sind damit rechtsverbindlich. Ab diesem Zeitpunkt gelten Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ ohne wissenschaftlichen Nachweis als unzulässig und werden als irreführende geschäftliche Handlungen bewertet. Sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig auf unabhängigen, wissenschaftlich belegten Erkenntnissen basieren sowie vergleichbar und verifizierbar sein.

Swissfeel sieht diese Entwicklung als konsequenten Schritt hin zu mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit. Das inhabergeführte Unternehmen setzt seit jeher auf eine faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation und lässt die Vorteile seines SWISSFEEL-2-CYCLE-Konzepts von unabhängiger Seite wissenschaftlich bestätigen. Swissfeel verbindet diesen regulatorischen Anspruch mit einer etablierten Produkt- und Unternehmenspraxis. Dazu zählen vollständig waschbare Matratzen, hochwertige Schweizer Materialien, ein strukturiertes Rücknahme- und Recyclingsystem sowie unabhängige Studien zur Lebenszyklus-Ökologie. Im Ergebnis entsteht ein Ansatz, der ökologische Verantwortung, Hygieneanforderungen und wirtschaftliche Effizienz im Hotelbetrieb miteinander verknüpft. Die zentrale Botschaft für die Hotellerie lautet damit: Glaubwürdige Nachhaltigkeit wird künftig nicht primär kommunikativ entschieden, sondern durch überprüfbare, wissenschaftlich belegte Fakten.


Fotoquelle: Urte Bösche


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