Pflichtteil und Unternehmensnachfolge in der Hotellerie: Tragfähige Lösungen finden
Jeder Erblasser kann in seinem Testament grundsätzlich eigene, von der gesetzlichen Erbfolge abweichende, Regelungen treffen. Dabei kann er auch seine nächsten Angehörigen enterben, diese also vom Erbe ausschließen. Bei Unternehmensnachfolgen kann der daraus resultierende gesetzlichen Pflichtteilsanspruch in die Millionen gehen.
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