Familiengesellschaften in der Nachfolge: Hoteliers erhalten die Kontrolle
Die Familiengesellschaft bietet sich (in bedarfsgerechter Rechtsform) als Gestaltungsoption in der Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge an. Die so geschaffene spezielle gesellschaftsrechtliche Verbindung hilft dabei, einer Zersplitterung des Eigentums vorzubeugen.
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