Corona-Betriebsschließung: Regulierung nur gegen Abfindungserklärung?
Die Probleme mit vielen Betriebsschließungsversicherungen setzen sich fort. Nun wollen Gesellschaften ihre in der Regel nur geringen Zahlungen ausschließlich gegen Abfindungserklärung erbringen. Unternehmer aus Hotellerie, Gastronomie und MICE sollten die Abfindungserklärung auf keinen Fall unterzeichnen, sondern gegebenenfalls die komplette Palette der möglichen Rechtsmittel einsetzen.
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