Unternehmensübertragung Unternehmensübertragung

Wechsel in Personengesellschaft: Unternehmensübertragung vereinfachen

Hotellerie

Im Gastgewerbe rollt die Nachfolgewelle: In vielen Unternehmen zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen, zwischen dem Niederrhein und der Lausitz bewegen sich die Inhaber aufs Rentenalter zu oder haben dieses sogar schon erreicht.

Doch zugleich stehen sie oftmals vor dem Problem, keinen Nachfolger in der Familie zu tun. Um der Wahrheit die Ehre zu geben, scheut sich die kommende Generation regelmäßig davor, die gleichen Ressourcen für den Hotel-, Restaurant- oder MICE-Betrieb einzusetzen wie die Eltern. Verantwortung, Risiko und zeitlicher Einsatz sind hoch, sodass die Aussichten auf das möglicherweise zu erzielende Unternehmereinkommen die Erfahrungen der Vergangenheit mit dauerbeschäftigten Eltern nicht ausgleichen kann.

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Dann kommt die Option des Unternehmensverkaufs zum Tragen – denn trotz der Anforderungen an die Führung eines Betriebs suchen immer mehr Führungskräfte über den Kauf den Zugang zum Unternehmertum, und andere Unternehmer oder Finanzinvestoren greifen ebenso gerne zu, wenn sie eine gute Chance für unternehmerische Renditen wittern. Aber das ist keine Sache von einigen Wochen. Der Unternehmensverkauf ist kein Immobilienverkauf: Die Übertragung ist ein langer Prozess, der gut vorbereitet werden muss, rechtlich, steuerlich und strategisch. Ein bis drei Jahre sollte ein Unternehmer schon einkalkulieren, um erfolgreich zu sein.

Zu den Aufgaben gehört es nicht nur, den richtigen Käufer zu finden; dabei kann eine Transaktionsberatung helfen, die auf die Käufersuche und die Führung der Vertragsverhandlungen spezialisiert sind. Um den Kaufpreis zu optimieren, kann es auch Sinn ergeben, das Unternehmen formal umzustrukturieren. Ein Rechtsformwechsel von einer GmbH in ein Personenunternehmen kann aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein. Das hilft zum Beispiel dabei, in der Zukunft eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere steuerliche Nutzung von Verlusten oder die volle Abziehbarkeit von Refinanzierungsaufwendungen des Gesellschafters aus dem Erwerb des Unternehmens zu erreichen. Ebenso führt der Wechsel zu einer höheren steuerlichen Flexibilität bei der Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter.

Typischerweise geht es dabei um die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft vor dem Kauf. Das gelingt im Wege des Veräußerer-Umwandlungsmodells. Klassisches Beispiel für den Wechsel von der Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft ist die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG, eine GbR oder eine OHG. So fällt beispielsweise keine Gewerbesteuer beim Verkaufn, wenn der Unternehmer seinen Betrieb zuvor in eine GmbH & Co. KG umgewandelt hat. Das unterscheidet dieses Modell erheblich von der Kapitalgesellschaft. Veräußert diese Gesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter im Rahmen eines Asset-Deals, unterliegt der resultierende Gewinn der Besteuerung, ist also auch gewerbesteuerpflichtig. Ein weiterer Vorteil besteht für den Erwerber darin, dass er den gezahlten Kaufpreis in sogenanntes Abschreibungsvolumen transformieren und etwaige Refinanzierungsaufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Sonderbetriebsausgaben geltend machen kann. Das ist beim Erwerb einer Kapitalgesellschaft in dieser Form nicht möglich. Das alles führt in Summe natürlich dazu, dass der Unternehmenswert erhöht wird, weil der Erwerb für den Käufer steuerlich erleichtert wird.

Zudem fallen beim Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen für die übertragende Kapitalgesellschaft grundsätzlich keine unternehmerischen Steuern an. Dadurch ist die Umwandlung auch für den Hotelier/Gastronomen unschädlich – er braucht nur genügend Zeit dafür und sollte die Umwandlung der bestehenden Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft mit viel Augenmaß vorbereiten und nur gemeinsam mit einem fachkundigen Berater durchführen.

Über den Autor

Martin Beyel ist Steuerberater und Partner der Steuerberatungsgesellschaft Beyel Janas Wiemann + Partner aus Geldern und Kempen. Die Experten beraten private und unternehmerische Mandanten bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und setzen dabei stark auf die Digitalisierung. Ebenso gehören die Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, die Gründung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften, die Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge inklusive der Testamentsvollstreckung und die steuerliche Rechtsberatung zum Leistungsspektrum.

Weitere Informationen unter www.bjwp.de

 


Bildquelle: Canva


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