Vollmachten Vollmachten

Vollmachten und Verfügungen sind entscheidend für den Selbstbestimmungs- und Vermögensschutz

Hotellerie

Immer wieder ist von deutschen Unternehmern etwas spöttisch zu hören, dass sie sich für unsterblich halten – und daher auch oftmals nicht ausreichend viel dafür tun, sich, das Unternehmen und die Familie vor schweren Rückschlägen abzusichern.

Vor Rückschlagen, die das Vermögen und die finanzielle Sicherheit der Familie stark beschädigen können. Und dabei geht es längst nicht nur um Risiken, die mit dem Alter zu tun haben. Denn Unfall, Krankheit oder ein anderes schwerwiegendes Ereignis kann zu jeder Zeit eintreten und jeden treffen.

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Themen wie Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht in persönlichen Angelegenheiten, Betreuungs- und Patientenverfügung sind dementsprechend für Unternehmer und deren Familien gleichermaßen ein großes Thema. Diese Dokumente sichern für den Fall ab, dass ein Mensch – sei es ein Privatmann oder Unternehmer – wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten oder dringend notwendige Handlungen und/oder Rechtsgeschäfte vornehmen kann. Das Betreuungsrecht regelt, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist – und wahrt dennoch das Selbstbestimmungsrecht.

Das bedeutet: Wenn Hoteliers, Gastronomen und MICE-Unternehmer daher über den privaten und unternehmerischen Vermögensschutz nachdenken, sollten sie unbedingt auch die Frage nach Vollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügung klären. Neben dem Testament gehören diese Dokumente zur Pflichtgestaltung für Unternehmer und sollten besser früher als später erstellt werden sollten. Dabei verhält es sich wie mit dem Testament. Einmal gestaltet, kann dieses ja bekanntlich regelmäßig angepasst werden, um den jeweils aktuellen Anforderungen zu entsprechen. So sollten auch die Vollmachten und Verfügungen für die persönliche Absicherungsstrategie umgesetzt werden.



Daher gilt: Erstellt ein Unternehmer in den mittleren Jahren diese Vorsorgedokumente, so bedeutet das keine finale Entscheidung. Er kann immer wieder Verfügungen und eingesetzte Personen ändern, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben. Aber wenn die Sammlung einmal besteht, schützt diese bei schwerwiegenden Ereignissen wie Krankheit, Unfall oder sogar Tod. Bei Unternehmern kommen Handlungsanweisungen für den Umgang mit dem Unternehmen hinzu. Daher sollte die Aufsetzung der Dokumente mit allen Beteiligten eingehend diskutiert werden, um alle Vorstellungen und Wünsche miteinander in Einklang zu bringen. Um alle Dokumente und Formulierungen rechts- und anfechtungssicher zu gestalten, kann die Einbindung eines Beraters sinnvoll sein. Er wird auch die Wünsche der Familie ermitteln kann die Gestaltungen über die Jahre hinweg effektiv und lösungsorientiert begleiten und sicherstellen, dass Mechanismen gegen den oft befürchteten Missbrauch mit solchen Dokumenten implementiert werden.

Man muss sich nur die aktuellen Statistiken anschauen, um zu erkennen, dass auch Unternehmer natürlich alles andere als unsterblich sind. So kam es beispielsweise im ersten Halbjahr 2019 zu rund 1,3 Millionen Verkehrsunfällen. Bei knapp 139.000 Unfällen kamen Menschen zu Schaden. Auch wenn man ungern an solche Szenarien denkt, sollten sie bei allen Planungen eine Rolle spielen. Es geht darum, die Familie abzusichern, die Handlungsfreiheit zu erhalten und Vorsorge für einen reibungslosen Fortbestand des Unternehmens zu treffen.

Bei der Vorsorgevollmacht beispielsweise wird einer anderen (typischerweise nahestehenden) Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit zur Selbstentscheidung einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann auf allen Ebenen für den Betroffenen handeln, ohne dass es weitere Entscheidungen, Maßnahmen oder Instanzen nötig sind. Die Vorsorgevollmacht schafft eine Eigenverantwortlichkeit, da selbst bestimmt wird, wer in der entsprechenden Situation die Entscheidungen treffen soll. Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor, kann das Gericht im schlimmsten Fall einen öffentlichen Betreuer bestellen, der dann wiederum Zugang zu finanziellen und unternehmerischen Entscheidungen hat.

Die Betreuungsverfügung wiederum dient dazu, eine Person als Betreuer einzusetzen und inhaltliche Vorgaben zu machen, auf welche Weise beispielsweise im Pflegefall die Betreuung organisiert werden soll beziehungsweise welche Wünsche und Vorstellungen dabei generell eine Rolle spielen sollen. Und in der gesetzlich verankerten Patientenverfügung werden medizinische Maßnahmen festgelegt beziehungsweise ausgeschlossen. Durch die Aufsetzung einer Patientenverfügung wird sichergestellt, dass im Falle schwerer Krankheit unter Nutzung der erteilten Vollmachten und Verfügungen Entscheidungen nach den sittlichen, moralischen und gegegebenfalls religiösen Wertevorstellungen des Betroffenen getroffen werden.

Über den Autor

Jan-Moritz Degener ist Rechtsanwalt und Partner bei Beiten Burkhardt. Seine Tätigkeit umfasst neben der Beratung in den Bereichen Unternehmensrecht, Mergers & Acquisitions und Corporate Finance auch das Erbrecht, die Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie die umfassende Beratung von Stiftungen und deren Verwaltung. Mehr Informationen unter www.beiten-burkhardt.com
 
 
 


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