Minijobber Minijobber

Minijobber im Gastgewerbe: Altersarmut durch betriebliche Altersvorsorge vermeiden.

Gastronomie Hotellerie

In Hotellerie und Gastronomie, aber auch im MICE-Segment, arbeiten zahlreiche Menschen in eher unteren und durchschnittlichen Gehaltsgruppen beziehungsweise in Teilzeit und als Minijobber.

 So meldete bereits vor rund zwei Jahren ein (eher linksstehendes) Online-Portal, dass mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Restaurants und Cafés Minijobber seien. Generell arbeiten 7,6 Millionen Menschen in Deutschland in einem Minijob.

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Für viele Mitarbeiter entspricht das auch genau ihren Wünschen. Aus familiären oder anderen Gründen wollen sie nur stundenreduziert arbeiten, um sich um Kinder, kranke Angehörige oder eigene Projekte kümmern zu können. Das mag auch in ihrer jetzigen Situation in Ordnung sein, wenn beispielsweise der Lebenspartner ein normales Gehalt nach Hause bringt. Aber was ist in Zukunft, wenn diese Minijobber und Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone (Einkommen von 450 bis 1.200 Euro brutto monatlich) in Rente gehen und entsprechend auch die Einkommen der Lebenspartner (sofern vorhanden) wesentlich verkürzt ausfallen?

Das kann zu einem Problem werden, und das heißt Altersarmut: Minijobber erwerben zurzeit lediglich ca. 0,38 Euro pro Arbeitsmonat Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung; das entspricht pro Jahr einem Wert von 4,53 Euro. Nach 20 Jahren ergibt sich somit bestenfalls eine monatliche Rente von 91,20 Euro. Damit ist Altersarmut trotz eines womöglich unterbrechungsfreien Erwerbslebens vorprogrammiert. Das ist natürlich ein katastrophales Szenario für die Betroffenen und den Staat gleichermaßen, der durch Transferleistungen solidarisch eingreifen muss.

Daher sollten Minijobber und Beschäftigte in der Gleitzone versuchen, privat für die Rente vorzusorgen – aber wie soll das bei niedrigen Einkommen funktionieren? Und von der betrieblichen Altersversorgung über das typische Modell der Entgeltumwandlung sind sie meist auch ausgeschlossen. Jeder Minijobber kann grundsätzlich von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben jedoch nur Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind.

Es ist aber durch ein Sondermodell in der betrieblichen Altersvorsorge möglich, dass Minijobber ohne finanziellen Zusatzaufwand von einer bAV profitieren können. Untersuchungen haben ergeben, dass bei mindestens 30 Prozent dieser Beschäftigungsverhältnisse der Wunsch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, die Arbeitszeit zu verlängern. Diese Mehrarbeit lässt sich für die Rente einsetzen. Über die pauschaldotierte Unternehmenskasse als traditionellen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland können auch Minijobber und Arbeitnehmer in der Gleitzone durch eine betriebliche Altersvorsorge bedacht werden. Aber eben nicht durch eine typische, komplett arbeitgeberfinanzierte Leistung, sondern durch die sogenannte Arbeitszeiterhöhung. Der vom Arbeitgeber zu erbringende Gegenwert – zum Beispiel in Höhe von 50 Euro monatlich – wird dafür sozialabgaben- und steuerfrei als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht, in dem Falle in eine pauschaldotierte Unternehmenskasse.

Nach 20 Jahren im Job entsteht durch diese 50 Euro, für die nur wenige Stunden mehr monatlich gearbeitet werden muss, eine Kapitalzusage von 35.000 Euro oder umgerechnet pro Monat eine Rente von 194,44 Euro (Musterberechnung!). Dieser finanzielle Mehrwert entsteht durch die Struktur der pauschaldotierten Unternehmenskasse, deren Dotierungen mit durchschnittlich drei Prozent jährlich verzinst werden.

Der finanzielle Aufwand für den Arbeitnehmer ist null, der Arbeitgeber hat rund 10.000 Euro im Tausch gegen die Mehrarbeit aufgebracht.


Über den Autor

Frank Strehlau ist Vorstandsvorsitzender der bacon pension trust AG. Die Unternehmensberatung aus Berlin begleitet Unternehmen bei der Errichtung und beim laufenden Management pauschaldotierter Unternehmenskassen im Mittelstand. Dafür haben die Experten das rechtlich geschützte System des corporate cash fund® als betriebswirtschaftlich erfolgreichsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt. Mit dem Konzept der bacon mini-job rente® wird die pauschaldotierte Unternehmenskasse für Minijobber und Geringverdiener zugänglich gemacht. Weitere Informationen unter https://www.bacon-pension-trust.ag/


Bildquelle: Canva


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