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Interessant für Firmen: Umweltfreundliche E-Mobilität wird gefördert

Gastronomie Hotellerie

Ja, die Corona-Krise hat Hotellerie, Gastronomie und Tagungsgeschäft arg gebeutelt und es steht zu befürchten, dass die Vielfalt der Branche durch Insolvenzen und Geschäftsaufgaben in Deutschland zurückgehen wird. Aber genauso klar muss sein, dass das Gastgewerbe natürlich eine Zukunft hat.

Und daher sollten Unternehmer und Geschäftsführer diese Zukunft auch nicht aus dem Blick verlieren, sondern die Strukturen für die kommenden Jahre genau planen und somit mit neuem Schwung in die Zeit der wirtschaftlichen Erholung starten – und diese Zeit wird kommen.

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Eine wesentliche Aufgabe fürs Management ist die Nachhaltigkeit des Unternehmens. Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das dazu dienen soll, die klimapolitischen Ziele des Klimaschutzplans 2050 zu erreichen. Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Damit orientiert sich die Bundesregierung am Ziel des Pariser Abkommens, dass in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität erreicht werden soll. Dies wirkt sich auf vielfältige Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens aus, unter anderem auf die Mobilität. Unternehmen, die sich den neuen Herausforderungen des Klimaschutzes zügig stellen, erhalten steuerliche Vorteile – während alle anderen damit rechnen müssen, dass die Kosten und Abgaben für ihre konventionell betriebenen Fahrzeuge stark steigen.

Konkret bedeutet das: Der Gesetzgeber stellt hochattraktive steuerliche Vergünstigungen bereitstellt, um die umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Zum einen bezieht sich dies auf die Besteuerung der auf die Privatnutzung entfallenden Kosten. Dafür steht generell entweder die Ein-Prozent- oder die Fahrtenbuch-Methode zur Verfügung. Wird ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug eingesetzt, sind die privaten Kosten – ob pauschal angesetzt oder individuell ermittelt – nur zur Hälfte zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass aus der Ein-Prozent-Regelung eine 0,5-Prozent-Regelung wird und nur 50 Prozent der privaten Nutzungsbesteuerung bei diesen Fahrzeugtypen anfällt.

Zum anderen kommt zu den steuerlichen Vergünstigungen auch noch die sogenannte Umweltprämie als Kaufanreizprogramm des Staates hinzu. Käufer erhalten bis zu 6000 Euro Netto-Zuschuss von Staat und Industrie. Voraussetzung für den Maximalrabatt ist ein Nettolistenpreis unterhalb von 40.000 Euro netto, also brutto 47.600 Euro. Je teurer die Autos werden, desto mehr schmilzt der Bonus ab. Bei Preisen jenseits der 65.000 Euro netto wird kein Bonus mehr gezahlt.

Wichtig: Die fiskalischen Vorteile und Prämien gelten für gekaufte und geleaste Fahrzeuge, entweder nach dem 31. Dezember 2018 angeschafft oder zumindest erstmals nach diesem Tag einem Arbeitnehmer zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Zunächst gelten die Vorteile bei allen Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030, wenn die Fahrzeuge bestimmten Umweltkriterien entsprechen. Ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug ist bei einer Anschaffung vor dem 1. Januar 2022 aber nur begünstigt, wenn seine Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs 40 Kilometer beträgt oder die Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer höchstens 50 Gramm ausmacht. Die Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine wird auf 60 Kilometer erhöht, wenn das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft wird. Erfolgt die Anschaffung noch später (aber vor dem 1. Januar 2031), muss die Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs 80 Kilometer ausmachen. Der alternativ maßgebliche Höchstemissionswert soll für Fahrzeuganschaffungen nach dem 31. Dezember 2021 gleichbleiben.

Wer über die Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen nachdenkt, sollte sich also dem Thema E-Mobilität widmen. Gerade für gastgewerbliche Unternehmen mit einem hohen Fahraufkommen kann sich dies finanziell lohnen, von den positiven Auswirkungen aufs Image einmal abgesehen. Denn E-Mobilität als Teil einer tatsächlichen Nachhaltigkeitsstrategie kommt gut an.

Über den Autor

Andreas Bartkowski ist Steuerberater, Fachberater für Insolvenz und Sanierung und Partner von Schnitzler & Partner, einer Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach, die sich seit mehr als 50 Jahren auf die gehobene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen spezialisiert hat. Die Kanzlei zählt zu den 20 größten am Niederrhein und berät Mandanten bis in den gehobenen Mittelstand hinauf auch bei grenzüberschreitenden Themen in der gesamten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bandbreite. Weitere Informationen: www.schnitzler-partner.de
 
 
 
 
 
 


Bildquelle: Canva


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