Dieselskandal

Dieselskandal: Hoteliers sollten auf Rechtsschutzversicherung setzen

Hotellerie

Der Dieselskandal hat Hotellerie, Gastronomie und MICE schon lange erreicht: Viele Unternehmen haben durch ihre Dienstwagenflotten erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten – aufgrund der Problematik der mit Manipulationssoftware ausgestatteten Dieselfahrzeuge zahlreicher Hersteller sind Dieselfahrzeuge wesentlich weniger wert als kalkuliert.

Aktuell stehen vor allem Volkswagen mit den Marken Audi, Skoda und Seat, Porsche BMW und Mercedes-Benz in der Diskussion. Allein der Mercedes-Abgasskandal trifft derzeit rund drei Millionen PKW der Schadstoffklassen 5 und 6, und weltweit sollen fast elf Millionen Volkswagen-Diesel inklusive Tochtermarken betroffen sein, davon etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge in Deutschland. Und gerade Wagen der Mittel- und Oberklasse sowie Transporter dieser Hersteller stehen aktuell „im Feuer“ und finden sich regelmäßig in den Fuhrparks von Hotel-, Gastronomie- und MICE-Unternehmen.

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Der Vorteil: Käufer haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge gegen eine hohe finanzielle Kompensation zurückzugeben und so ihre Verbraucherrechte durchzusetzen. Der Hintergrund: Inzwischen liegen zahlreiche Urteile vor, die bestätigen, dass sich beispielsweise Volkswagen durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch diverse Oberlandesgerichte haben diese Sichtweise durch Urteile und Hinweisbeschlüsse bestätigt. Schadensersatzansprüche gegen VW können nach wie vor geltend gemacht werden.

Das geht indes nicht ohne Gerichtsurteil. Hersteller sind nicht bereit, eine PKW-Rückgabe inklusive Schadenersatzzahlungen ohne Weiteres vorzunehmen – daher ist der Klageweg die einzige Möglichkeit für Unternehmer, Recht und eine finanzielle Kompensation zu erhalten. Das ist natürlich mit Aufwand verbunden, denn ein solcher Betrugshaftungs-Gerichtsprozess muss durch einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt vorbereitet und durchgeführt werden. Das kostet Geld – sollte aber keinen Unternehmer davon abhalten, gegen Hersteller vorzugehen und ihre Fahrzeuge mit Schummeldiesel zurückzugeben.

Helfen tut die Rechtsschutzversicherung. Anfangs haben im Abgasskandal viele Rechtsschutzversicherer versucht, ihre Eintrittspflicht und Deckung mit Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten zu verweigern. Diese Argumentation läuft natürlich ins Leere, da viele Gerichte im Abgasskandal bereits verbraucherfreundlich entschieden haben Inzwischen hat sich das geändert, und die Rechtsschutzversicherungen unterstützen ihre Kunden im Dieselskandal. Das gilt nicht nur für Klagen gegen VW, sondern auch für Klagen gegen Daimler und andere Autohersteller.

Wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten des Rechtsstreits zugesagt hat, übernimmt sie in aller Regel die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Gebühren für Zeugen und Sachverständige. Damit wird das finanzielle Risiko für Hotel-, Gastronomie- und MICE-Unternehmer erheblich begrenzt. Ein Anwalt im Versicherungsrecht übernimmt für die Mandanten die gesamte Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung und holt die Deckungszusagen ein. Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen. Es ist die Aufgabe des Rechtsanwalts, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen und seine Ansprüche durchzusetzen, eben auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Die Praxis zeigt immer wieder, dass die Kommunikation mit der Versicherung eine andere ist, wenn diese vom Rechtsanwalt geführt wird. Die Aussichten auf eine Deckungszusage sind dann wesentlich höher. Der Rechtsanwalt kennt alle Argumente der Versicherungsgesellschaften und kann diesen begegnen. Hierbei unterstützt Sie gerne unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Ulf. S. Grambusch.

Über den Autor

Dr. Gerrit W. Hartung ist Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mönchengladbach. Die Kanzlei ist auf Massenschadenfälle spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde mit der Erfahrung aus mehr als 1.500 Rückgabefällen und betreut auch Unternehmen bei der Rückgabe von Dieselfahrzeugen. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de
 
 
 


Bildquelle: Canva


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