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Chance der Unternehmensübernahme: Große Sorgfalt ist wichtig

Gastronomie Hotellerie

Viele Hoteliers und Gastronomen wollen ihre Betriebe im Rahmen der Altersnachfolge verkaufen, da sich kein Nachfolger in der Familie oder unter den Mitarbeitern findet. Für Käufer bedeutet das gute Chancen, ihre Unternehmen zu vergrößern oder sich erstmals selbstständig zu machen. Sie sollten vor einem Erwerb aber gemeinsam mit einem versierten Rechtsanwalt das Objekt der Begierde genau überprüfen.

Alle Welt spricht vom demografischen Wandel, vom Mitarbeiter- und Fachkräftemangel, von der schwierigen Suche nach motivierten Menschen, die unternehmerische Verantwortung übernehmen wollen. Das gilt auch in MICE, Gastronomie und Hotellerie: Eine große Zahl von Unternehmen steht in den kommenden Jahren zur Übergabe aus Altersgründen bereit, doch in vielen Fällen bietet sich kein geeigneter Nachfolger beispielsweise in der Familie oder im Mitarbeiterstab an, um ein Haus weiterzuführen. Die Corona-Pandemie ist dabei nur ein temporäres, wenngleich äußerst lästiges und wirtschaftlich gegebenenfalls schmerzhaftes Ereignis – aber sie ändert nichts an der langfristigen Planung, die Unternehmensnachfolge wirklich sicherstellen zu müssen.

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Das bedeutet große Chancen für andere Unternehmer, ihre Betriebe zu erweitern, indem sie am Markt zukaufen. Das kann der direkte Konkurrent sein, um in der eigenen Stadt Marktanteile zu erhöhen, das kann aber auch ein völlig anders aufgestelltes Hotel oder Restaurant in der Region sein – Hauptsache, das avisierte Ziel lässt sich sinnvoll in die unternehmerische Gesamtstruktur einbinden und bringt den Käufer wirklich weiter. Ebenso erhalten motivierte Fachleute die Gelegenheit, sich unternehmerisch zu verwirklichen und durch die Übernahme selbstständig zu machen.

Der Käufer muss aber auch auf einige Fallstricke bei einer solchen Unternehmenstransaktion (M&A – Mergers & Acquisitions) achten. Einfach hingegen, Preis verhandeln, Kauf finanzieren und fertig ist definitiv der falsche Weg, selbst dann, wenn die beiden Parteien sich kennen und gegebenenfalls auch persönlich schätzen. Auch bei kleinen und mittleren M&A-Deals kommt es auf absolute Rechtssicherheit an, damit kein Fehler passiert, der das Unternehmen in seinem Bestand gefährden oder sonstwie in stürmische Gewässer treiben könnte.

Auch muss der Erwerber persönliche Haftungsfallen ausschließen, um sein Privatvermögen nicht ins Feuer zu stellen. Lässt ein Geschäftsführer es bei einem Unternehmenskauf an der gebotenen Sorgfalt mangeln, kann er im Falle einer Insolvenz mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht wird, um so Verluste des Unternehmens bei den Schuldnern auszugleichen.

Im Mittelpunkt der (vor allem gesellschaftsrechtlichen) Fragestellungen steht die sogenannte „Due Diligence“-Prüfung – also eben die sorgfältige Überprüfung sämtlicher steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Prämissen, die für die erfolgreiche und rechtssichere Fortführung des Unternehmens notwendig sind. Im Rahmen dieses Vorgangs macht sich der potenzielle Käufer – gemeinsam mit Rechts-, Steuer- und vielleicht auch Finanzierungsberater – ein genaues Bild über den Zustand eines Unternehmens. Die Sorgfaltsprüfung umfasst die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens, von den allgemeinen Buchführung über die Marktpositionierung bis hin zu Prozessrisiken oder sogar verschleierten Straftaten wie Vorwürfen von Kartellverstößen, Korruption etc.
Wichtig ist natürlich, auch Risiken aus möglichen juristischen Konflikten oder Risiken aus Verträgen mit langer Laufzeit oder eventuell bestehenden Verbindlichkeiten zu erkennen. Wichtig ist auch, die für die Fortführung der bestehenden Verträge zu sorgen, die für die Fortführung des Unternehmens wichtig sind, beispielsweise der Mietvertrag über das Hotel oder das Restaurant und wichtige Liefer- oder Vertriebsverträge.

Wenn geklärt ist, ob und wie das Unternehmen fortgeführt werden soll, mit der Klärung der entsprechenden Haftung für Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten und der Übernahme von Arbeitnehmern nach § 613a BGB, ist sodann zu klären, ob und wie danach sich ergebende Risiken angemessen vertraglich gestaltet werden können. Wofür und in welchem Rahmen soll der Verkäufer Garantien übernehmen, wie ist die angemessene Verteilung der Risiken im Kaufvertrag zu gestalten? Gibt es Unklarheiten hinsichtlich der Kaufpreisbildung? Wie ist damit im Nachhinein umzugehen? Welche Rechte sollen dem Käufer zustehen, wenn sich Erwartungen nicht erfüllen?

Mit dieser Überprüfung – die der Käufer dringend von wirtschaftsrechtlich versierten Beratern durchführen lassen sollte – sichert sich der Käufer ab und ermittelt, ob die vorliegenden Zahlen und Fakten mit seinen Vorstellungen übereinstimmen, ob die Angaben des Verkäufers stimmen und vieles andere mehr. Von den Ergebnissen der Due Diligence-Prüfung hängen im Wesentlichen auch die Preisverhandlungen ab: Entspricht ein Unternehmen voll und ganz den Vorstellungen eines Interessenten, wird er bereit sein, einen höheren Preis zu zahlen als für einen Betrieb, in dem er verschiedene Bereiche, womöglich zu höheren Kosten, nachjustieren muss, etwa bei ausstehenden Lieferantenrechnungen, Umweltrisiken etc.

In der Rechtsberatung wird im Wesentlichen von sieben Kernbereichen bei einer Due Diligence-Prüfung gesprochen: Marktbezogene Due Diligence; Gesellschaftsrechtliche Due Diligence; Finanzielle Due Diligence; Technische Due Diligence; IP Due Diligence; personelle Due Diligence; umweltbezogene Due Diligence. Erst wenn diese Fragestellungen umfassend und zur Zufriedenheit beantworten worden sind, sollte eine Transaktion vollzogen werden.

Das bedeutet: Spart ein Unternehmer an der wirtschaftsrechtlichen Beratung, kann das sehr nachteilig für ihn ausgehen. Durch die Unterstützung eines fachkundigen Beraters hingegen schafft er für sich selbst in diesem spannenden Prozess Ruhe und Gelassenheit und erhält die Sicherheit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Über den Autor

Dirk Hermanns ist mit der Marke ihrhotelrecht.de Rechtsanwalt für alle rechtlichen Fragen im Wirtschaftsrecht, die sich im Rahmen des Betriebs eines Hotels oder MICE-Unternehmens stellen. Neben dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berät Dirk Hermanns gastgewerbliche Unternehmer im Allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht und im gesamten Immobilienrecht. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen. Weitere Informationen unter www.ihrhotelrecht.de


Bildquelle: Canva


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